„WELTjournal / WELTjournal +“: „Polen – der Rückwärtskurs“ und „Abtreibung – Kreuzzug gegen Frauenrechte“ Am 25. November 2020 ab 22.55 Uhr in ORF 2 Wien (OTS) - Zigtausende Menschen gehen in Polen seit Wochen gegen die geplante Verschärfung des ohnehin äußerst restriktiven Abtreibungsrechts auf die Straße. Das „WELTjournal“ – präsentiert von Patricia Pawlicki – zeigt dazu am Mittwoch, dem 25. November 2020, um 22.55 Uhr in ORF 2 die Reportage „Polen – der Rückwärtskurs“. Im „WELTjournal +“ folgt um 23.30 Uhr die Dokumentation „Abtreibung – Kreuzzug gegen Frauenrechte“. WELTjournal: „Polen – der Rückwärtskurs“ Seit Wochen demonstrieren in Polen Zigtausende Menschen gegen die geplante Verschärfung des Abtreibungsrechts, das ohnehin zu den strengsten in Europa gehört. Demnach soll Schwangerschaftsabbruch auch dann verboten werden, wenn der Fötus schwere Fehlbildungen aufweist. Die Demonstrationen sind die größten, die Polen seit den 1980er Jahren erlebt hat – und das mitten in der Corona-Krise. Sie richten sich auch gegen die mächtige Kirche. „Offiziell gibt es natürlich die Trennung von Kirche und Staat, doch im heutigen Polen ist das nur noch eine Illusion“, sagt die Psychotherapeutin und Aktivistin Ella Podleśna, die wegen ihres Engagements zunehmend unter Druck gerät. Das „WELTjournal“ zeigt, wie sehr der umstrittene klerikal-konservative Kurs der Regierung Polen verändert hat. Vorstöße gegen Minderheiten und liberale Rechte, gegen Medien und Rechtsstaatlichkeit haben bereits die EU auf den Plan gerufen. Und auch in Polen selbst ist laut Umfragen der Rückhalt für den Rückwärtskurs der Regierung auf ein Drittel geschrumpft.
WELTjournal +: „Abtreibung – Kreuzzug gegen Frauenrechte“
Für viele europäische Frauen ist es heute selbstverständlich, dass sie das Recht haben, eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen. Doch militante Abtreibungsgegner sind im Aufwind und haben mit Geld aus den USA und Unterstützung konservativer Kirchenkreise ein internationales Netzwerk geknüpft, das Frauen unter Druck setzt und legale Abtreibung erschwert. Von Italien bis Polen, von Frankreich bis Ungarn wird ein Kreuzzug gegen das Recht auf Schwangerschaftsabbruch geführt. Vor allem in Osteuropa haben Nationalisten das Thema längst für sich entdeckt. Politiker wie der ungarische Regierungschef Viktor Orbán stellen die Hebung der Geburtenrate als Alternative zur Zuwanderung dar. In Italien lassen sich kaum Ärzte finden, die bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. Ohne das Wissen der betroffenen Frauen übergeben katholische Krankenhäuser deren Föten (in Italien) an Abtreibungsgegner, die sie dann im Rahmen von Kundgebungen öffentlich bestatten, inklusive Grabstein mit dem Namen der Frau. Schwangerschaftsabbruch wieder illegal zu machen, ist aber nur das erste Ziel der Aktivisten. Ihre weiteren Feindbilder sind Empfängnisverhütung und das Scheidungsrecht.
Am 22. Oktober 2020 erließ das polnische Verfassungsgericht auf einer Plenarsitzung eine historische Entscheidung, in der es erklärte, dass die eugenische Abtreibung der Würde und dem Leben des Menschen zuwiderläuft, deren Einhaltung durch die polnische Verfassung garantiert wird. Mit anderen Worten: ABTREIBUNG IST AB SOFORT - mit ganz wenigen Ausnahmen - IN POLEN VERBOTEN!
Krone 23.10.2020:
Keine Abtreibung wegen Fehlbildung
Warschau. Polen verschärft sein ohnehin sehr strenges Abtreibungsrecht: Das Verfassungsgericht erklärte nun Schwangerschaftsabbrüche aufgrund schwerer Fehlbildung für verfassungswidrig.
27.10. & 28.10.2020: die Gerichtsentscheidung hatte Folgen
"Mein Körper, meine Wahl" - im konservativen Polen protestieren Frauen für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch
Der Humanistischer Verband Deutschlands (HVD) berichtet:
HVD Bundesverband verurteilt Verschärfung des Abtreibungsrechts in Polen
Die polnische Regierung entrechtet und entmündigt Frauen ...
Die Berliner Zeitung berichtet:
Abtreibungsverbot: Jaroslaw Kaczynski ruft zur Verteidigung der Kirchen auf
In Polen wird gegen die Verschärfung des Abtreibungsverbots heftig protestiert. Im Parlament kam es zu Tumulten, auch Jaroslaw Kaczynski meldet sich zu Wort. ...
nau.ch bericht: Femen-Aktivistin protestiert in Kiew nackt gegen polnisches Abtreibungsverbot In Kiew kam es zu Protesten gegen das polnische Abtreibungsverbot. Eine Femen-Aktivistin protestierte nackt vor der polnischen Botschaft. ...
die Wiener Krone berichtet am 29.10.2020: Österreich, Deutschland, Schweiz und einige Osteuropäische Staaten sehen einem zweiten Coronalockdown entgegen. Und:
Den Protesten vieler wütender Frauen gegen das fast generelle Abtreibungsverbot in Polen folgte ein Aufruf zum Generalstreik im ganzen Land. Und tatsächlich blieben gestern sehr viele Frauen nicht an ihren Arbeitsplätzen - vor allem auch in der öffentlichen Verwaltung. Und sehr oft mit ausdrücklicher Zustimmung ihrer Vorgesetzten.
Wiener Krone 31.10.2020: Neue Massendemonstrationen in Warschau gegen die neuerliche Verschärfung des Abtreibungsverbotes im erzkatholoschen Polen. Wie berichtet, verbot das Verfassungericht jetzt auch Schwangerschaftsabbrüche, wenn der Fötus schwere Fehlbildungen aufweisen sollte. Jetzt erhielten die Frauen mit dem roten Blitz als zeichen für ihren Protest politische Unterstützung von unerwarteter Seite: Staatspräsident Duda von der konservativen Regierungspartei erklärte, er hoffe auf ein neues Gesetz und einen "Politischen Konsens".
siehe auch n-tv.de , faz.net , rf-news.de , spiegel.de ,
Polen: Abtreibungsurteil löst Proteste aus Warschau (ALfA). In mehreren Städten Polens hat das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das am vergangenen Donnerstag Abtreibungen aufgrund einer eugenischen Indikation für verfassungswidrig erklärte (vgl. ALfA-Newsletter vom 23.10.2020), zu massiven Protesten geführt.
In Warschau blockierten Demonstranten Anfang der Woche zentrale Kreuzungen, setzten sich auf Straßen oder Straßenbahngleise.
Für den gestrigen Mittwoch rief die Abtreibungsaktivistin Martha Lempart, die hinter vielen der lokalen Protestaktionen stehen soll, zum Generalstreik auf. „Ab Mittwoch gehen wir nicht zur Arbeit, in die Schule, in die Hochschule und öffnen unsere Schulen nicht“, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ Lempart.
Wie die „Deutsche Welle“ berichtet, störte eine Gruppe von etwa 20 Frauen und Männer einen Gottesdienst im Posener Dom mit Sprechgesängen und Transparenten derart, dass dieser abgebrochen wurde. Vereinzelt seien Kirchenfassenden mit Parolen wie „Abtreibung ist ok“ und „Abtreibung ohne Grenzen“ besprüht worden. In einem Vorort Warschaus und in Posen seien jeweils Denkmäler des Johannes Pauls II. geschändet worden.
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das den Weg für eine Reform der Abtreibungsgesetze des Landes frei macht, war am 22. Dezember, dem Gedenktag des heiligen Papstes, verkündet worden.
Wie die „New York Times“ berichtet, hätten sich den Protesten auch Taxifahrer, Landwirte und Bergarbeiter angeschlossen, die jeweils ihre eigenen Beschwerden gegen die Regierung vortrügen.
In deutschen Medien ist davon nichts zu lesen. Stattdessen wird hierzulande vielfach der Eindruck erweckt, das Urteil verweise abtreibungswillige Schwangere in Polen an Kurpfuscher.
Diese Sorge ist überwiegend unbegründet. Schätzungen zufolge lassen bereits jetzt jährlich rund 200.000 in Polen beheimatete Frauen, Abtreibungen im Ausland vornehmen. Wieder andere lassen sich von Organisation wie „Women on waves“, die Abtreibungspille „Mifegyne“ via Drohnen zustellen oder ordern sie im Internet.
In Polen sind Abtreibungen seit 1993 grundsätzlich verboten. Ausnahmen erlaubt das Gesetz bislang in drei Fällen: Wenn das Leben der Mutter durch die Fortsetzung der Schwangerschaft ernsthaft gefährdet ist, nach Vergewaltigungen oder Inzest sowie bei schwerwiegenden Fehlbildungen des Fötus.
Laut offizieller Statistik ist Letzteres bei weitem der häufigste Grund für Abtreibungen, die – bis zum vergangenen Donnerstag – für legal erachten wurden. 2019 wurden ganze 1.074 der rund 1.110 gemeldeten vorgeburtlichen Kindstötungen so begründet. Meist handelt es sich bei ihnen jedoch um ungeborene Kinder, bei denen das Down-Syndrom diagnostiziert wurde.
Möglich wurde das Urteil, weil 119 Abgeordnete der Regierungspartei „Recht und Gerechtigkeit“ sowie der Oppositionsparteien „Konföderation der polnischen Krone“ und „Kukiz'15“ den Verfassungsgerichtshof angerufen und die Prüfung der geltenden Gesetzeslage beantragt hatten. Nach Ansicht der Abgeordneten verstößt das Gesetz gegen die Artikel 30 und 38 der polnischen Verfassung, die die Würde und den rechtlichen Schutz des Lebens eines jeden Menschen garantieren.
Der Verfassungsgerichtshof gab ihnen Recht. Wie die Vorsitzende Richterin Julia Przylebska erklärte, sei es „inakzeptabel zu sagen, dass ein Individuum aufgrund einiger Merkmale weniger wert ist als andere“.
Unterdessen riefen Polens Bischöfe zu gegenseitigem Respekt auf. Laut der Nachrichtenagentur „Kathpress“ erklärte Primas Wojciech Polak in einer Videobotschaft: „Lasst uns keine Spaltungen verursachen, lasst uns nicht dazu beitragen, dass sie zunehmen.“ Der Erzbischof von Gniezno bat um Respekt für heilige Orte und Gotteshäuser. Auch der Vorsitzende der Polnischen Bischofskonferenz, Erzbischof Stanislaw Gadecki, ermunterte zum Dialog. Gewalt, Störungen von Gottesdiensten und Entweihungen seien nicht der richtige Weg. Er sei traurig, dass Menschen in vielen Kirchen mit Gewalt gehindert worden seien, ihren Glauben zu bekennen. Quelle: Okt.2020
4. November 2020: Polen lenkt bei Umsetzung des Abtreibungsurteils erstmals ein - Premier Dworczyk zeigt sich gesprächsbereit. Eine Frist für die Umsetzung des umstrittenen Urteils ist verstrichen ...
Wien (OTS/SK) - „Die Protestbewegung der Frauen und der Druck der Öffentlichkeit in Polen haben sich ausgezahlt. Die polnische Regierung hat das neue Abtreibungsgesetz einstweilen zurückgezogen“ ...
Disoski: „Feministische Proteste gegen Abtreibungsverbot in Polen wirken“ Selbstbestimmungsrechte von Frauen sind nicht verhandelbar ...
Für eine Zeit halten wir die kleinen Hände des ungeborenen Kindes fest, sein Herz aber ein Leben lang! Artikel 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Alle Menschen werden frei geboren und sind in Würde und Rechten gleichberechtigt. Sie sind mit Vernunft und Gewissen ausgestattet und wir sollten als Geschwister liebevoll miteinander umgehen. HRiC = humanrightsinchildbirth > Menschenrechte vor und bei der Geburt von Kindern.
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Folgende Info fand Sternenkind.info bestätigt: Erstmals in der breiten Öffentlichkeit diskutiert wurde das Thema 1998, als bekannt wurde, dass Fehlgeborene in den Pathologien mit dem Klinikmüll entsorgt und zum Teil zu einem im Straßenbau oder in Lärmschutzwänden verwendeten Granulat verarbeitet wurden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft setzte sich im Jahr 2000 dafür ein, dass alle Krankenhäuser dafür Sorge tragen müssen, Kinder in adäquater Form bei zusetzen.
Für ganz Deutschland wurde mit 15.5.2013 erfolgreich für die Registrierungsmöglichkeit von Fehlgeburten am deutschen Standesamt eingerichtet. Österreich, Schweiz, Spanien.
Nicht nur für die Zukunft nach erfolgter Totenbeschau, sondern auch rückwirkend, wenn die Frau dem Standesamt gegenüber eine medizinische Bestätigung vorlegen kann, das sie einmal schwanger war.
Pater Klaus Schäfer hat die Aktion allen Menschen ein Grab am 28.12.2002 - laut römisch katholischem Kalender "am Tag der unschuldigen Kinder" gegründet und Sternenkind.info hat die Aktion für Österreich übernommen.
Das Naturhistorische Museum Wien nhm-wien zeigt bis 10.7.2016 überraschende Ergebnisse der
Stammzellforschung
Broschüre
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Julia Bogensperger - Diplomarbeit 'Sinn – Rekonstruktion nach dem Tod des eigenen Kindes und der Zusammenhang mit
Posttraumatischer Persönlicher Reifung und
Ein weiterer Artikel von Ihr ist erschienen im "European Journal of Psychotraumatology" unter dem Titel: "Losing a child: finding meaning in bereavement".
Kommt Ihnen die Aussage "Kann ich mir nicht vorstellen" bekannt vor? Albert Einstein sagte: Sich etwas vorzustellen ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. Versuchen Sie sich etwas vorzustellen auch dann, wenn Sie noch keine Idee haben, wie es gehen soll. Tun Sie so, als ob es bereits eingetreten wäre und betrachten Sie ihr Bild in Ihre Vorstellung. Je klarer ihr inneres Bild ist, desto realer fühlt es sich an. Auf diese Gefühle folgen Ideen sowie das Erkennen von Möglichkeiten, wie ihre Vorstellung tatsächlich Realität werden könnte. Das heißt: Der Weg zum Ziel wird erst dann klar ersichtlich, wenn auch das Ziel mit Ihren innersten Herzenswünschen (dem was Ihre Seele braucht) übereinstimmen.
Wir müssen trauern, denn wir wagten es, unser Kind zu lieben.
Es stimmt,
dass wir durch das Trauern wieder genesen werden.
Wir werden nie wieder das Leben führen welches wir früher hatten,
aber wir können uns ein anderes Leben aufbauen.
Unsere Herzen werden heilen,
unsere Schmerzen werden weniger,
und wir werden eines Tages in der Lage sein,
ohne Tränen über unser verstorbenes Kind zu sprechen.
Es wird sogar der Tag kommen,
wo wir es wagen,
wieder zu lachen.
Paul O. Kinney
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Gib mir, Gott, die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Friedrich Christoph Oettinger
Die Gelassenheit zu den Dingen und die Offenheit für das Geheimnis gehören zusammen.
Martin Heidegger
Gäbe es immer nur eine Wahrheit, könnte man von einem Thema keine hundert Bilder malen.
Pablo Picasso
Unsere Gegenwart und unsere Vergangenheit sind die Steine, aus denen wir unser Leben bauen.
Henry Wadsworth Longfellow
Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten, uns würdig zu zeigen - nein, unserer Enkel.
Bertha von Suttner
Ändere dich langsam und freudig - die Umstände werden sich augenblicklich und unvorstellbar ändern.
Sri Chinmoy
Deine erste Pflicht ist, dich selbst glücklich zu machen. Bist Du glücklich, so machst du auch andere glücklich.
Ludwig Feuerbach
Grab zu vergeben: Immer wieder gibt es Angebote im Internet - das ein Grab zu vergeben sei - jedoch wird das Benützungsrecht durch Bezahlung der ersten Beerdigung bzw. durch Einzahlung eines Lebzeitenangebotes gegründet und geht dann im Erbweg auf gesetzliche Erben über. Daher kann ein altes Friedhofsdauergrab (die Möglichkeit ein Grab auf Friedhofsdauer zu erwerben wurde ca. 1950 abgeschafft ) nur dann als Benützungsberechtigte umgeschrieben werden, wenn Sie nachweislich ein Familienmitglied sind und die Verzichtserklärung aller anderen Miterben vorlegen können.
Es folgt ein Hinweis auf Verhaltensvorschriften bei dem Gesundheitsamt und dem Bestatter gegenüber Meldepflichtigen Krankheiten.
Die Liste - was eine Meldepflichtige Krankheiten ist - wird beim Gesundheitsamt beständig aktualisiert.