Sternenkind.info gibt den Hinweis: Alle Bilder, welche im Buch
So wurde Sternenkind.info im Mai 2017 auf die Interessenvertretung ungeborener Menschen e.V. www.ungeborene.de aufmerksam und anschließend Mitglied:
Liebe Freunde, in unseren Kreisen gibt es seit längerem die Idee einer gemeinsamen Wissensdatenbank für den Lebensschutz. Weiß jemand, ob dafür schon konkrete Schritte passiert sind? Dieter Egert aus Stuttgart vom Verein "Interessensvertretung ungeborener Menschen e.V." hat kürzlich eine solche Plattform für Deutschland erstellt, um die dortigen Pro-Life-Organisationen (z.B. ALfA, CDL, BVL, usw...) weiter zu vernetzen und Kräfte zu bündeln.
Als Basis wird das Enterprise-System "Zoho Connect" verwendet. Die Plattform ist noch relativ neu und momentan noch wenig genutzt.
Eine kurze Beschreibung hat Dieter Egert auf seiner Homepage, der die Interessenvertretung ungeborener Menschen e.V. www.ungeborene.de erstellt.
Den ersten Kontakt bitte https://ungeborene.de/ueber/kontakt herstellen, anschließend erhält man den Link zur bewußt geschützt angelegten Seite der Registrierung oder https://ungeborene.de/ueber/mitglieder. Die Mitgliedschaft in unserem Verein ist allerdings völlig unabhängig von der Nutzung des Aktionsportals (man muss kein Vereins-Mitglied werden..).
Mit einer Registrierung hat man z.B. folgende Möglichkeiten: - Dateien hochladen/Wissensdatenbanken erstellen - Ereignisse und Termine erstellen - Projekte erstellen, organisieren, Arbeitsgruppen beitreten,... - eigene Diskussionsforen erstellen, mit diskutieren, chatten, usw.
Außerdem kann die Sichtbarkeit von Daten, Ereignissen und Projekten angepasst werden, z.B. für Mitglieder bestimmter Organisationen, Gruppen, Personen,... Vielleicht wäre es sinnvoll, diese Plattform mit den Deutschen gemeinsam auszubauen, anstatt eine eigene zu gründen!?
Das wäre sicher auch ein großer Schritt für Vernetzung. Ende der erhaltenen Info.
Sternenkind.info besah sich daraufhin die Webseite und begann folgenden Dialog mit der Interessenvertretung ungeborener Menschen e.V. www.ungeborene.de
Wäre nicht auch wichtig die ergänzenden Themen 'des letzten Weges' und 'der Dokumentation des Kindes am Standesamt', denn nicht alle während der Schwangerschaft, Geburt oder innerhalb der ersten Lebenswoche verstorbenen Kinder unterliegen der Bestattungspflicht oder der Dokumentationspflicht am Standesamt.
Alternativ ist die Zuführung zu einer Müllverbrennungsanlage - wo die Asche noch Handelsware ist und z.B. als Füllmaterial im Straßenbelag Verwendung findet - immer noch möglich.
Auch die Dokumentation des Kindes am Standesamt gehört überarbeitet: Sternenkind.info fordert Gen Test von Vater - Mutter - Kind gleich nach der Geburt, bevor ein Kind am Standesamt dokumentiert wird, denn Vertrauen ist gut - engmaschige Kontrolle ist besser, siehe am Beispiel der Geschwister https://www.sternenkind.info/ich-entstand-bei-einer-kuenstlichen-befruchtung/vertauschte-menschliche-ei-samenzellen/
Guten Tag Frau Tegenthoff vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anregung ist sehr interessant, wir werden prüfen, wie wir das Thema aufgreifen können. Ein Gentest gleich nach der Geburt birgt allerdings auch das Risiko, dass serienmäßig bei allen Menschen genetische Veranlagungen zu bestimmten Krankheiten aufgespürt - und bekannt gegeben werden, obwohl die Betroffenen evtl. ohne dieses Wissen sich weniger Sorgen gemacht hätten. Vielleicht sollte man das nur vorschreiben für alle Fälle von künstlicher Befruchtung oder Unklarheiten über die Vaterschaft. Nur wenn das für wenige vorgeschrieben wird, kommt die Forderung bald für alle nach, evtl. nicht nur mit guten Folgen. Aber eine grundsätzliche Bestattung in einer angemessenen Form ist für Sternenkinder ebenso wichtig wie für alle Abtreibungsopfer. Es ist zu befürchten, dass sonst weiterhin ein schwunghafter Organhandel betrieben wird, wie dies seit Jahrzehnten in den USA üblich war bzw. ist.
Gruß aus Waiblingen Interessenvertretung ungeborener Menschen e.V. www.ungeborene.de
Sehr geehrter Herr der Interessenvertretung ungeborener Menschen e.V. www.ungeborene.de, danke, das Sie mir geantwortet haben. Persönlich gehe ich davon aus, das man den Gentest einschränken kann auf den Nachweis der Abstammung. Da ich seit dem Jahr 2000 Sternenkinder ehrenamtlich begleite, u.a. zum Begräbnis, sind mir leider auch Frauen untergekommen, die beim Standesamt unwahre Angaben gemacht haben, was den Vater anbelangt. Die Mutter und ihr Ungeborenes kamen von Wien nach Linz, OÖ zur Herz op des ungeborenen Kindes.
Das ungeborene Kind starb während der OP und wurde anschließend still geboren.
Da die Mutter selbst für die Überführungs- und Begräbniskosten nicht aufkommen konnte, hat die Linzer Seelsorgerin mich eingeschaltet, denn die Mutter wollte nicht ohne ihr Kind nach Hause kommen. Im Nachhinein stellte sich heraus, das während des Klinikaufenthaltes kein Vater, kein Partner zu sehen war, aber bei der klinikinternen Verabschiedung des Kindes, doch diese führte nicht die oben erwähnte Klinikseelsorgerin durch. Die Mutter war auch aufgefallen, das sie am Standesamt mehrmals vorstellig geworden ist wegen der Dokumentation ihres still geborenen Kindes, doch da Sie eine Ausländerin war, dachte ich, dass ihr Verhalten damit in Zusammenhang steht. Denn still geborene Kinder bekommen nicht nur Vater und Mutter auf dem Standesamt, sondern auch eine Staatsbürgerschaft.
Beim Begräbnis war ich persönlich auf Wunsch der Mutter dabei und so lernte ich ihre Herkunftsfamilie und ihren 'Partner' kennen. Er war auch in Linz bei der Verabschiedung dieses Kindes. Nach dem Begräbnis zeigte die Mutter mir ein Foto von ihrem Kind, welche kein einziges Negroides Kennzeichen zu sehen war. Der Vater des Kindes konnte daher eher kein Schwarzafrikaner sein. Da die Frau mir erzählt hatte, das sie mit einem Schwarzen verheiratet sei, das Kind von ihm sei, nahm ich an, dass der Schwarze, den ich sah, ihr Ehemann ist. Er sagte mir auf Engl. das er Sie nur kenne, aber er persönlich nicht mit ihr verheiratet sei. Ich habe meine gesamten Beobachtungen an das zuständige Bezirksgericht gesendet, denn die Mutter hatte mich gebeten, ihr Kind zu begleiten.
Jedes Kind hat das Recht auf die Trauer seines Vaters, das er darüber Bescheid weiß, das sein Kind gestorben ist und wann und wo es beerdigt wurde. Das Gericht hat die beteiligten drei Männer (Ehemann, Erzeuger des Kindes und sozialer Vater, der bei der Verabschiedung und beim Begräbnis anwesend war) davon unterrichtet, was die Frau mit Ihnen und ihrem Kind getan hat.
Die Frau hat mich persönlich Monate später sehr zornig angerufen und mir mitgeteilt, das sie u.a. zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. Über weitere Reaktionen der Behörden oder Partner ist mir nichts bekannt.
Ich habe erreicht, das die Mutter nicht ohne ihr Kind nach Hause (Wien) kam und ich hatte erfolgreich die Volksanwaltschaft gebeten, sich um die Kostenübernahme zu kümmern, was auch nach damaliger Gesetzeslage gelang, siehe Sternenkind Mathias .
Das Gesetz hat sich inzwischen geändert: jetzt muss in ganz Österreich der Auftraggeber zu einem Begräbnis die Kosten übernehmen, außer dem für den Verstorbenen zuständigen Notar ist anderes bekannt, etwa das der Verstorbene zu Lebzeiten persönlich eine Überführungs- und Begräbnisversicherung abgeschlossen hatte. Dem Notar sind personenbezogen ev. weitere Ausnahmen bekannt, dem zu Folge der Auftraggeber zu einem Begräbnis nicht persönlich die Kosten dauerhaft übernehmen muss.
Jener, der eine unkremierte Beerdigung oder eine kremierte Bestattung in Auftrag gibt, gestaltet u.a. selbstbestimmt den letzten Weg. Daher sage ich: jedes Kind gehört als Zeichen der Liebe, der Achtung, der Wertschätzung engmasching gleich nach seiner Geburt in Bezug auf seine Abstammung geschützt. Erst nach Klärung der Abstammung macht das Forschen nach ev. erblich bedingten Krankheiten einen Sinn.
MFG Gunnhild Fenia Tegenthoff von Sternenkind.info
10.5.2017 : Sehr geehrte Frau Tegenthoff
Für eine Zeit halten wir die kleinen Hände des ungeborenen Kindes fest, sein Herz aber ein Leben lang! Artikel 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Alle Menschen werden frei geboren und sind in Würde und Rechten gleichberechtigt. Sie sind mit Vernunft und Gewissen ausgestattet und wir sollten als Geschwister liebevoll miteinander umgehen. HRiC = humanrightsinchildbirth > Menschenrechte vor und bei der Geburt von Kindern.
folge mir auf unserem Blog.
Folgende Info fand Sternenkind.info bestätigt: Erstmals in der breiten Öffentlichkeit diskutiert wurde das Thema 1998, als bekannt wurde, dass Fehlgeborene in den Pathologien mit dem Klinikmüll entsorgt und zum Teil zu einem im Straßenbau oder in Lärmschutzwänden verwendeten Granulat verarbeitet wurden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft setzte sich im Jahr 2000 dafür ein, dass alle Krankenhäuser dafür Sorge tragen müssen, Kinder in adäquater Form bei zusetzen.
Für ganz Deutschland wurde mit 15.5.2013 erfolgreich für die Registrierungsmöglichkeit von Fehlgeburten am deutschen Standesamt eingerichtet. Österreich, Schweiz, Spanien.
Nicht nur für die Zukunft nach erfolgter Totenbeschau, sondern auch rückwirkend, wenn die Frau dem Standesamt gegenüber eine medizinische Bestätigung vorlegen kann, das sie einmal schwanger war.
Pater Klaus Schäfer hat die Aktion allen Menschen ein Grab am 28.12.2002 - laut römisch katholischem Kalender "am Tag der unschuldigen Kinder" gegründet und Sternenkind.info hat die Aktion für Österreich übernommen.
Das Naturhistorische Museum Wien nhm-wien zeigt bis 10.7.2016 überraschende Ergebnisse der
Stammzellforschung
Broschüre
Danke in das in mich gesetzte Vertrauen, danke das ich auf Ihren Wunsch hin die Daten und ein Plakat oder Foto von Ihrem Anliegen veröffentlichen darf.
Bitte schreiben Sie mir jetzt.
oder besuche mich auf facebook.
Julia Bogensperger - Diplomarbeit 'Sinn – Rekonstruktion nach dem Tod des eigenen Kindes und der Zusammenhang mit
Posttraumatischer Persönlicher Reifung und
Ein weiterer Artikel von Ihr ist erschienen im "European Journal of Psychotraumatology" unter dem Titel: "Losing a child: finding meaning in bereavement".
Kommt Ihnen die Aussage "Kann ich mir nicht vorstellen" bekannt vor? Albert Einstein sagte: Sich etwas vorzustellen ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. Versuchen Sie sich etwas vorzustellen auch dann, wenn Sie noch keine Idee haben, wie es gehen soll. Tun Sie so, als ob es bereits eingetreten wäre und betrachten Sie ihr Bild in Ihre Vorstellung. Je klarer ihr inneres Bild ist, desto realer fühlt es sich an. Auf diese Gefühle folgen Ideen sowie das Erkennen von Möglichkeiten, wie ihre Vorstellung tatsächlich Realität werden könnte. Das heißt: Der Weg zum Ziel wird erst dann klar ersichtlich, wenn auch das Ziel mit Ihren innersten Herzenswünschen (dem was Ihre Seele braucht) übereinstimmen.
Wir müssen trauern, denn wir wagten es, unser Kind zu lieben.
Es stimmt,
dass wir durch das Trauern wieder genesen werden.
Wir werden nie wieder das Leben führen welches wir früher hatten,
aber wir können uns ein anderes Leben aufbauen.
Unsere Herzen werden heilen,
unsere Schmerzen werden weniger,
und wir werden eines Tages in der Lage sein,
ohne Tränen über unser verstorbenes Kind zu sprechen.
Es wird sogar der Tag kommen,
wo wir es wagen,
wieder zu lachen.
Paul O. Kinney
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Gib mir, Gott, die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Friedrich Christoph Oettinger
Die Gelassenheit zu den Dingen und die Offenheit für das Geheimnis gehören zusammen.
Martin Heidegger
Gäbe es immer nur eine Wahrheit, könnte man von einem Thema keine hundert Bilder malen.
Pablo Picasso
Unsere Gegenwart und unsere Vergangenheit sind die Steine, aus denen wir unser Leben bauen.
Henry Wadsworth Longfellow
Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten, uns würdig zu zeigen - nein, unserer Enkel.
Bertha von Suttner
Ändere dich langsam und freudig - die Umstände werden sich augenblicklich und unvorstellbar ändern.
Sri Chinmoy
Deine erste Pflicht ist, dich selbst glücklich zu machen. Bist Du glücklich, so machst du auch andere glücklich.
Ludwig Feuerbach
Grab zu vergeben: Immer wieder gibt es Angebote im Internet - das ein Grab zu vergeben sei - jedoch wird das Benützungsrecht durch Bezahlung der ersten Beerdigung bzw. durch Einzahlung eines Lebzeitenangebotes gegründet und geht dann im Erbweg auf gesetzliche Erben über. Daher kann ein altes Friedhofsdauergrab (die Möglichkeit ein Grab auf Friedhofsdauer zu erwerben wurde ca. 1950 abgeschafft ) nur dann als Benützungsberechtigte umgeschrieben werden, wenn Sie nachweislich ein Familienmitglied sind und die Verzichtserklärung aller anderen Miterben vorlegen können.
Es folgt ein Hinweis auf Verhaltensvorschriften bei dem Gesundheitsamt und dem Bestatter gegenüber Meldepflichtigen Krankheiten.
Die Liste - was eine Meldepflichtige Krankheiten ist - wird beim Gesundheitsamt beständig aktualisiert.