www.domradio.de berichtet am 28.12.2016 u.a. Bartscherer: Die Krankenhäuser kümmern sich in sehr verantwortungsvoller Weise selber um alle Kinder, die in ihrem Bereich tot zur Welt kommen. In der Regel kümmern sich da die katholischen und evangelischen Seelsorgerinnen und Seelsorger darum - so weit ich das hier von Köln kenne. Uns geht es darum, die Kinder, die in Privatpraxen tot entbunden werden, zu bestatten. Das sind aus verschiedenen Privatpraxen in und um Köln herum dieses Mal 881 Kinder, die wir nun bestatten. Ein Jurist würde an der Stelle sagen, dass sei keine Grauzone. Es ist rechtlich geregelt - aber es ist so geregelt, dass es mehrere Möglichkeiten der Handhabung gibt. ....
11.3.2012: Noch vor zehn Jahren wäre Sophie mit ihrem Gewicht von weniger als 500 Gramm wahrscheinlich zusammen mit Blinddärmen und gutartigen Geschwülsten in einem Ofen für Sondermüll verschwunden. Erst eine Novelle des nordrhein-westfälischen Bestattungsrechts im Jahr 2003 hat diese Praxis beendet. Heute sind die Krankenhäuser verpflichtet, auch die kleinsten Föten auf einem Friedhof beerdigen zu lassen. Anonym zwar, aber "unter würdigen Bedingungen", wie es in Paragraf 14 ausdrücklich heißt.
http://www.welt.de/print/wams/nrw/article13915346/Wie-viel-wiegt-ein-Kinderleben.html
Als Sternenkinder werden Fehl- und Totgeburten bis zu einem Gewicht von 500 Gramm sowie Gewebe aus legalen Schwangerschaftsabbrüchen bezeichnet.
http://www.kreiszeitung.de/lokales/landkreis_sfa/walsrode/grabstaette-sternenkinder-1499606.html
PID in Deutschland .... http://www.ln-online.de/Lokales/Luebeck/Uni-wird-zum-Diagnostik-Zentrum
Soll PID für alle verfügbar werden? http://www.tageswoche.ch/de/2014_09/debatte/646190/soll-die-praeimplantations-diagnostik-fuer-alle-verfuegbar-werden.htm
Juraforum.de 21.3.2013:
Ein Entwurf für ein zeitgemäßes Fortpflanzungsmedizingesetz
Augsburger und Münchner Juristen stellen in Form des AME-FMedG eine grundsätzliche Novellierung des Fortpflanzungsmedizinrechts für die Bundesrepublik Deutschland vor.
Augsburg/München/HR/KPP - Sechs Medizin- und Gesundheitsrechtler der Universität Augsburg und der Ludwig-Maximilians-Universität München haben einen Gesetzentwurf für ein zeitgemäßes Fortpflanzungsmedizingesetz vorgelegt: den AME-FMedG (Fortpflanzungsmedizingesetz – Augsburg-Münchner-Entwurf). Dieser Entwurf stellt eine grundsätzliche Novellierung des Fortpflanzungsmedizinrechts für die Bundesrepublik Deutschland vor. Vorgeschlagen werden Neuregelungen für die künstliche Befruchtung, die Präimplantationsdiagnostik (PID), die Samen- und Eizellspende, den Embryonentransfer und die Leihmutterschaft sowie für den Umgang mit "überzähligen" Embryonen. Missbräuchliche Fortpflanzungstechniken wie das Klonen sollen grundsätzlich untersagt werden.
Das Warten auf ein Fortpflanzungsmedizingesetz ist in Deutschland weit verbreitet. Das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahre 1990 ist in seinen biomedizinischen wie rechtlichen Grundlagen veraltet und heute nicht mehr zeitgemäß. Allerdings scheitern Novellierungsversuche seit Jahren am Streit um den verfassungsrechtlichen Status des Embryos.
Sechs Juraprofessoren der Universität Augsburg und der Ludwig-Maximilians-Universität München haben sich mit diesem unbefriedigenden Zustand nicht abfinden wollen. Die Medizin- und Gesundheitsrechtler Gassner, Lindner und Rosenau (Augsburg) sowie Kersten, Krüger und Schroth (München) haben daher in den vergangenen zwei Jahren unter Mitwirkung der Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Dorneck und von Wietersheim einen Gesetzentwurf für ein zeitgemäßes Fortpflanzungsmedizingesetz erarbeitet: den AME-FMedG (Fortpflanzungsmedizingesetz – Augsburg-Münchner-Entwurf).
Weitreichender Konsens
Dabei hat sich gezeigt, dass jenseits der Frage nach dem Status des Embryos und trotz unterschiedlicher biopolitischer Positionen ein weitreichender Konsens über die Regelungen eines Fortpflanzungsmedizingesetzes zu erreichen war, der insbesondere die verfassungsrechtlichen Vorgaben konsequent achtet und die aktuellen Fragen der modernen Biomedizin und Fortpflanzungstechnik ebenso praktikabel wie vertretbar löst. Aus einer in dieser Form einzigartigen Zusammenarbeit zweier deutscher juristischer Fakultäten ist ein Gesetzentwurf hervorgegangen, mit dem Deutschland Anschluss an den modernen Stand der Gesetzestechnik auf dem Feld der Biopolitik fände, wie ihn etwa Österreich und die Schweiz bereits erreicht haben. Die Autoren des AME-FMedG hoffen daher, dass ihre Vorschläge beim Deutschen Bundestag auf Resonanz stoßen
Umfassend und in sich konsistent
Der AME-FMedG regelt in 29 Paragraphen umfassend und in sich konsistent den Bereich der Fortpflanzungsmedizin. Er geht dabei von einem verfassungsrechtlich verbürgten subjektiven Anspruch jedermanns aus, ein Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung in Anspruch zu nehmen. Die Einschränkung eines solchen Grundrechts auf reproduktive Selbstbestimmung ist verfassungsrechtlich nur dann legitimierbar, wenn diese selbst nach rationalen Kriterien verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden können. Daraus folgt im Einzelnen, dass etwa die Präimplantationsdiagnostik (PID) über die derzeitige Rechtslage hinaus dann zulässig ist, wenn ein Schwangerschaftsabbruch von Rechts wegen zu akzeptieren wäre. Neben der Samenzellenspende wird auch die Eizellspende für zulässig gehalten, denn das bisherige Verbot der Eizellspende ist mit rationalen Überlegungen nicht begründbar. Gleiches gilt für die Leihmutterschaft, weil es keinen Anhaltspunkt gibt, dass das Kindeswohl bei gespaltener Mutterschaft Schaden nimmt. Ausdrücklich wird der Embryonentransfer zugelassen, weil so der Embryo am weitestgehenden geschützt werden kann.
Geregelt und grundsätzlich verboten werden missbräuchliche Fortpflanzungstechniken. Aber auch hier sieht der Gesetzentwurf jeweils Differenzierungen vor. Zu diesen Techniken gehört die Geschlechtswahl, die nur zulässig ist, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Ferner zählt dazu die Keimbahnintervention, die erst dann zulässig sein wird, wenn das Verfahren in der Zukunft sicher ist und es dazu dient, schwerwiegende Beeinträchtigungen des körperlichen oder psychischen Gesundheitszustandes zu verhindern. Beim Klonen wird ein Alternativvorschlag vorgelegt: Entweder wird das Klonen umfassend untersagt oder aber - alternativ dazu - nur das reproduktive Klonen, so dass das sogenannte therapeutische Klonen also möglich bliebe. Untersagt wird auch die Chimären- und Hybridbildung, soweit sie nicht etwa im Rahmen der Xenotransplantation erfolgt. Ausdrücklich geregelt wird hier auch die Möglichkeit der Forschung an überzähligen Embryonen einschließlich der Gewinnung von Stammzellen. Im Entwurf folgen schließlich detaillierte Regelungen zum Arztvorbehalt, zur Aufklärung, Beratung, Einwilligung, Dokumentation und zum Auskunftsrecht der Beteiligten, und es wird – den bewährten Einrichtungen aus anderen Gesundheitsbereichen nachgebildet – eine Fortpflanzungsmedizin-Kommission eingerichtet.
Der Gesetzentwurf und die Begründungen zu den einzelnen Bestimmungen sind unter dem Titel "Fortpflanzungsmedizingesetz. Augsburg-Münchner-Entwurf" soeben im Verlag Mohr Siebeck, Tübingen, erschienen. Er ist unter der ISBN 978-3-16-152382-3 zu beziehen und kostet 19,00 Euro (siehe http://www.mohr.de/rechtswissenschaft/fachgebiete/alle-buecher/buch/fortpflanzungsmedizingesetz.html)
Ansprechpartner ...
... an der Universität Augsburg:
Prof. Dr. Ulrich M. Gassner
Telefon 0821/598-4600
ulrich.gassner@jura.uni-augsburg.de
Prof. Dr. Josef Franz Lindner
Telefon 0821/598-4622
josef.lindner@jura.uni-augsburg.de
Prof. Dr. Henning Rosenau
Telefon 0821/598-4560
henning.rosenau@jura.uni-augsburg.de
... an der LMU München:
Prof. Dr. Jens Kersten
Telefon 089/2180-2113.
jens.kersten@jura.uni-muenchen.de
Quelle: idw, Juraforum.de
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Für eine Zeit halten wir die kleinen Hände des ungeborenen Kindes fest, sein Herz aber ein Leben lang! Artikel 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Alle Menschen werden frei geboren und sind in Würde und Rechten gleichberechtigt. Sie sind mit Vernunft und Gewissen ausgestattet und wir sollten als Geschwister liebevoll miteinander umgehen. HRiC = humanrightsinchildbirth > Menschenrechte vor und bei der Geburt von Kindern.
folge mir auf unserem Blog.
Folgende Info fand Sternenkind.info bestätigt: Erstmals in der breiten Öffentlichkeit diskutiert wurde das Thema 1998, als bekannt wurde, dass Fehlgeborene in den Pathologien mit dem Klinikmüll entsorgt und zum Teil zu einem im Straßenbau oder in Lärmschutzwänden verwendeten Granulat verarbeitet wurden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft setzte sich im Jahr 2000 dafür ein, dass alle Krankenhäuser dafür Sorge tragen müssen, Kinder in adäquater Form bei zusetzen.
Für ganz Deutschland wurde mit 15.5.2013 erfolgreich für die Registrierungsmöglichkeit von Fehlgeburten am deutschen Standesamt eingerichtet. Österreich, Schweiz, Spanien.
Nicht nur für die Zukunft nach erfolgter Totenbeschau, sondern auch rückwirkend, wenn die Frau dem Standesamt gegenüber eine medizinische Bestätigung vorlegen kann, das sie einmal schwanger war.
Pater Klaus Schäfer hat die Aktion allen Menschen ein Grab am 28.12.2002 - laut römisch katholischem Kalender "am Tag der unschuldigen Kinder" gegründet und Sternenkind.info hat die Aktion für Österreich übernommen.
Das Naturhistorische Museum Wien nhm-wien zeigt bis 10.7.2016 überraschende Ergebnisse der
Stammzellforschung
Broschüre
Danke in das in mich gesetzte Vertrauen, danke das ich auf Ihren Wunsch hin die Daten und ein Plakat oder Foto von Ihrem Anliegen veröffentlichen darf.
Bitte schreiben Sie mir jetzt.
oder besuche mich auf facebook.
Julia Bogensperger - Diplomarbeit 'Sinn – Rekonstruktion nach dem Tod des eigenen Kindes und der Zusammenhang mit
Posttraumatischer Persönlicher Reifung und
Ein weiterer Artikel von Ihr ist erschienen im "European Journal of Psychotraumatology" unter dem Titel: "Losing a child: finding meaning in bereavement".
Kommt Ihnen die Aussage "Kann ich mir nicht vorstellen" bekannt vor? Albert Einstein sagte: Sich etwas vorzustellen ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. Versuchen Sie sich etwas vorzustellen auch dann, wenn Sie noch keine Idee haben, wie es gehen soll. Tun Sie so, als ob es bereits eingetreten wäre und betrachten Sie ihr Bild in Ihre Vorstellung. Je klarer ihr inneres Bild ist, desto realer fühlt es sich an. Auf diese Gefühle folgen Ideen sowie das Erkennen von Möglichkeiten, wie ihre Vorstellung tatsächlich Realität werden könnte. Das heißt: Der Weg zum Ziel wird erst dann klar ersichtlich, wenn auch das Ziel mit Ihren innersten Herzenswünschen (dem was Ihre Seele braucht) übereinstimmen.
Wir müssen trauern, denn wir wagten es, unser Kind zu lieben.
Es stimmt,
dass wir durch das Trauern wieder genesen werden.
Wir werden nie wieder das Leben führen welches wir früher hatten,
aber wir können uns ein anderes Leben aufbauen.
Unsere Herzen werden heilen,
unsere Schmerzen werden weniger,
und wir werden eines Tages in der Lage sein,
ohne Tränen über unser verstorbenes Kind zu sprechen.
Es wird sogar der Tag kommen,
wo wir es wagen,
wieder zu lachen.
Paul O. Kinney
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Gib mir, Gott, die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Friedrich Christoph Oettinger
Die Gelassenheit zu den Dingen und die Offenheit für das Geheimnis gehören zusammen.
Martin Heidegger
Gäbe es immer nur eine Wahrheit, könnte man von einem Thema keine hundert Bilder malen.
Pablo Picasso
Unsere Gegenwart und unsere Vergangenheit sind die Steine, aus denen wir unser Leben bauen.
Henry Wadsworth Longfellow
Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten, uns würdig zu zeigen - nein, unserer Enkel.
Bertha von Suttner
Ändere dich langsam und freudig - die Umstände werden sich augenblicklich und unvorstellbar ändern.
Sri Chinmoy
Deine erste Pflicht ist, dich selbst glücklich zu machen. Bist Du glücklich, so machst du auch andere glücklich.
Ludwig Feuerbach
Es folgt ein Hinweis auf Verhaltensvorschriften bei dem Gesundheitsamt und dem Bestatter gegenüber Meldepflichtigen Krankheiten.
Die Liste - was eine Meldepflichtige Krankheiten ist - wird beim Gesundheitsamt beständig aktualisiert.