Infos zum Lebensschutz (2017/01)
Von: Kirchmair Andreas, DI
Gesendet: Mon, 16 Jan, 2017 um 22:23
An: "Allianz für das Leben"
Liebe Freunde und Mitstreiter für die ungeborenen Kinder,
1) Das unbedachte Reden von den "werdenden" Eltern
Das Lebensrecht des Menschen besteht „von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende“. So hat Papst Benedikt XVI. am 7. Sept. 2007 in der Wiener Hofburg den österreichischen Politikern (und Bischöfen) ins Gewissen geredet. Auch die Elternschaft beginnt daher mit der Empfängnis des Kindes. Bis heute hat man den Eindruck, dass ein Großteil der Menschen das noch nicht wirklich begriffen hat. "In 3 Monaten werde ich (Groß) Vater oder (Groß) Mutter", so oder ähnlich hört man immer wieder Menschen reden, auch Christen und Priester. Die Rede von den "werdenden Vätern und Müttern" ist zwar tief im Bewußtsein der Menschen verankert, aber sie ist falsch. Also werden die Lebensschützer ihre Mitmenschen weiterhin geduldig darauf hinweisen müssen, dass sie zu diesem Zeitpunkt bereits (Groß) Eltern sind - und sich auch danach verhalten sollen.
2) Il Tempo: „Treibt ruhig ab, der Papst vergibt euch“ Titelte die konservative römische Tageszeitung provokant. Papst Franziskus hatte entschieden, Frauen nach einer Kindesabtreibung den Weg zu kirchlicher Vergebung zu erleichtern. Das freut zwar die kirchenfeindliche Presse, stößt aber im Vatikan teils auf Bedenken. Es bestehe die Gefahr, dass sich Frauen nun eher für eine Abtreibung entscheiden, weil sie irrtümlich glauben, "ihnen werde leicht vergeben", sagte der pensionierte Kurienerzbischof Girotti (79) der italienischen Tageszeitung "La Republica" ( katholisches.info 24.11.16).
Eine entsprechende Vollmacht (ohne Extra-Zustimmung des Ortsbischofs) hatte der Papst allen Priestern zuvor für das Heilige Jahr erteilt, das im Nov. zu Ende ging. Nun soll sie dauerhaft gelten.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz ändert sich durch die neue Praxis nichts; hier konnte schon zuvor jeder Priester die Vergebung für eine Kindesabtreibung erteilen. Es sind nicht nur die ungeschickten Formulierungen. Der Vatikan reagiert weiterhin nicht angemessen auf die massenweisen Kindestötungen. Um einen Vergleich zu bringen: Seit über 40 Jahren wird eine verheerende Feuersbrunst mit Spritzpistolen bekämpft und die eigene Ohnmacht beteuert, während die kircheneigenen Feuerwehrwagen in versperrten Garagen stehen gelassen werden.
Auch diese Papst-Maßnahme ist nur eine weitere "Spritzpistole": Wieder geht es nur um die Frauen, um das Kirchenrecht und um eine kosmetische Korrektur, statt um radikale, entschlossene Umkehr der kath. Kirche, um das Leben der Ungeborenen zu schützen. Die Kirchenmänner im Vatikan scheinen weiterhin in einem Paralleluniversum zu leben und vor der Realität in weiten Teilen Europas fest die Augen zu verschließen, wie z.B. in Österreich und Deutschland. Dort wird die Lehre der Kirche zur Kindesabtreibung und die eigene Mitverantwortung besonders beharrlich ignoriert.
3) Was würde geschehen, wenn die Kirche ihre eigene Lebensschutz-Lehre ernst nehmen würde ?
Es käme zum Streit, zur Scheidung der Geister. Vor 10 Jahren hat der Baumeister und 2-fache Bundespräsidentenkandidat Ing. Lugner im Einkaufszentrum seiner Lugner-City ein "sexualmedizinisches Zentrum" (VenusMed) zugelassen, das auch die Abtreibung von Kindern anbot. Der Salzburger WB Dr. Laun hat Lugner daraufhin auf die Lehre und die damit verbundenen Strafen der Kirche aufmerksam gemacht (s. ORF 2.2.07, kath.net 2.2.07). "Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation".
Würde er wegen der Abtreibungsklinik exkommuniziert werden, so Lugner damals völlig logisch, müssten auch der Wiener Bürgermeister Häupl (SPÖ) und Bundeskanzler Gusenbauer (SPÖ) mit dem Kirchenbann belegt werden, da sowohl in Krankenanstalten des Landes als auch des Bundes Abtreibungen durchgeführt werden. Die Liste der Gebannten würde auch eine Reihe ehemaliger und jetziger ÖVP-Landeshauptmänner wie Pröll, Haslauer, Pühringer und Schützenhöfer enthalten.
Mit dem mutigen Auftreten des WB war damals für kurze Zeit die Lunte an das Thema Kindesabtreibung gelegt, von dem mir ein Politikkenner einmal anvertraut hat, die Politiker hätten panische Angst es anzufassen. Es könnte ihnen dann nämlich wie eine Bombe in der Hand explodieren. Panische Angst hatten damals auch die anderen Bischöfe. Die Worte im Katechismus betreffen nämlich auch einen hohen %-Satz der Katholiken und die Amtskirche würde zusammenbrechen, wenn für Hunderttausende diese Kirchenstrafe zur Anwendung käme. Ein kirchlicher Super-Gau wäre perfekt.
Die Bischöfe haben den "Brand" rasch gelöscht und ihren Kollegen zurück gepfiffen, seit damals ist wieder Friedhofs-Ruhe im Land. Für sie ist es allemal einfacher, reuigen Frauen gnädig zu vergeben, als sich mit Männern auseinanderzusetzen, die ihre Partnerinnen zur Kindestötung drängen, mit Ärzten, die diese Kinder töten, mit Firmen, die die toten Kinder als menschlichen Rohstoff kaufen oder mit Politikern, die all dies ermöglichen und fördern.
4) Auch das gehört zum Lebensschutz: Der Kampf mit den Mühlen der Kirchenbürokratie
Ein 74-jähriger Mann aus dem Waldviertel (NÖ) hat den Kampf für die Ungeborenen zu seiner Lebensaufgabe gemacht. Unbeirrt tritt er immer wieder als ausdauernder Hungerstreiker und ruheloser Schriftenverfasser auf. Vor kurzem hat Dr. Preßlmayer in einem Wälzer auf 1.500 Seiten penibel seine Auseinandersetzungen mit den Mühlen der Kirchenbürokratie dokumentiert. Alle seine Schreiben an Politiker, (Erz) Bischöfe, Nuntien und kirchliche Stellen zum Thema Kindesabtreibung und die Antworten darauf. Ein hochinteressantes Zeitdokument, wenn es einmal darum gehen wird, die Feigheit der Kirchenoberen und eines Großteils des Klerus beim Kampf um den Lebensschutz Ungeborener zu analysieren. Es ist schier unglaublich zu lesen, wie der gute Mann z.B. seit Jahren vom Wiener Nuntius Zurbriggen im Kreis geschickt wird, der offensichtlich nur darauf wartet, bis er endlich zusammenbricht und Ruhe gibt. Tut er aber nicht - hoffentlich noch lange nicht.
5) Der Staat schränkt die Bürgerrechte immer mehr ein
Wenn staatliche Einrichtungen Beihilfe leisten bei der Tötung zukünftiger Bürger, wenn die sanktionslose Kindestötung geltendes Unrecht ist, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis der Rechtsstaat offiziell zum Unrechtsstaat wird. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Gewalt, die unschuldige, ungeborene Kinder tötet, sich auch immer mehr an denen entlädt, die diese verteidigen.
Beim "Marsch für das Leben" der "Jugend für das Leben" im Advent 2016 in Graz konnte man diese Entwicklung hautnah miterleben. Der Marsch durch die Grazer Innenstadt und die Herrengasse am 3. Adventsamstag war angekündigt, der der (üblichen) Gegendemonstranten nicht. Diese versperrten dennoch nach ca. 1/3 des Weges an einer Engstelle den Weg und das voraus fahrende Polizeiauto blieb stehen, ebenso die begleitenden Polizisten. Es entspann sich eine 1/2-stündige Nervenschlacht, ob der Marsch fortgesetzt, umgeleitet oder abgebrochen wird. Erst als ca. 10 weitere Polizisten den Begleitschutz verstärkten, konnte der Marsch fortgesetzt werden, der übrigens hervorragend organisiert und ein Erlebnis war.
Es ist jedenfalls eine Gemeinheit, wenn die Polizei zuläßt, dass eine nicht genehmigte, lautstarke Gegendemo praktisch parallel zu einer genehmigten ablaufen darf. Wenn diejenigen, die sich nicht an die Gesetze halten, nichts oder wenig zu befürchten haben. Wenn man fast dankbar sein muß, noch demonstrieren und eine Kundgebung abhalten zu dürfen. Immerhin war das in Graz dieses Jahr noch möglich, in Wien hat die Polizei den "Marsch für das Leben" einfach verboten (ein lesenswerter Kommentar dazu von Fr. Walterskirchen in "Die Presse" vom 9.1.17).
Nur am Rande sei vermerkt, daß vom Ordinariat und ihrem feigen Bischof Krautwaschl niemand die Lebensschützer begleitet hat. Stattdessen wurde die "Jugend für das Leben" kürzlich vorgeladen und ein Verbot von Lebensschutz-Vorträgen an Schulen angedroht, weil eine Mutter sich in einer Zeitung darüber aufgeregt hatte. So erledigen kath. Hirten das Geschäft der Grünen, die 2016 so ein Verbot im Parlament gefordert hatten (s. IzL 2016/05).
6) Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht (um eine gute Sache) kämpft, hat schon verloren Also nicht locker lassen!
Nach Meinung des Vorsitzenden der Organisation „Ärzte für das Leben“, Prof. Cullen (Münster), herrscht (auch) in Deutschland beim Thema Lebensschutz eine „Meinungsdiktatur“, gegen die man sich wehren müsse. Bei einer Kundgebung in Kassel rief er dazu auf, die sozialen Medien für die eigenen Anliegen zu nutzen: „Selbst mit 5% der Bevölkerung kann man ein Umdenken in der gesamten Gesellschaft herbeiführen.“ Ziel müsse es sein, nicht auf die von anderen gesetzten Themen zu reagieren, sondern sie selber zu setzen. Der Schutz des Lebens sei „die wichtigste moralische Frage unserer Zeit“, sagte Cullen (kath.net 23.11.16, seine ganze Rede zu 'Quo vadis, Lebensschutz?' auf kath.net 24.11.16).
7) „Widerspruchsregister“ gegen Organentnahmen in Ö: Hinterhältige Änderung bei Minderjährigen
Zum Abschluß noch eine Meldung von einer anderen Lebensschutzfront, die der Unfallopfer, deren Organe begehrt werden. 1982 wurde im Nationalrat mit den Stimmen aller Parteien das „Bundesgesetz über Organentnahme bei „Verstorbenen“, beschlossen, das „die operative Entnahme von Organen wie Lunge, Herz und Nieren“ erlaubt, sobald der „Spender“ verstorben ist und soweit dieser dem nicht vorher schriftlich widersprochen hat.
Nun sind Organe von Toten unbrauchbar. Nur die Organe eines (für hirntot erklärten) möglicherweise sterbenden Menschen, der aber noch atmet und fiebert, während der Explantation Narkotika sowie Beruhigungsmittel erhält, sind transplantierbar. Die Vorverlegung des Individualtodes durch den sogenannten „Hirntod“ mit über 30 Definitionen hat seit 1968 nicht nur mehrere Todeszeitpunkte, sondern auch eine ethische Grauzone geschaffen.
1995 wurde das sogenannte „Widerspruchsregister“ (WR) für diejenigen Bürger eingerichtet, die eine Organentnahme für sich und ihre minderjährigen Kinder ablehnen. Jeder (!) Person, die sich in Österreich aufhält (auch Ausländer) und nicht im Widerspruchsregister eingetragen ist, können lt. diesem Gesetz Organe entnommen werden. Unwissenheit schützt da nicht. Jeder Arzt muß das Widerspruchsregister vor einer Transplantation einsehen.
Ende 2015 gibt es im WR 36.625 Eintragungen (davon 5.600 Ausländer, vorwiegend Deutsche). Aber Achtung: Seit 2016 endet der Eintrag bei Widersprüchen für Minderjährige mit Vollendung des 14. Lebensjahres (früher 16. LJ) und es erfolgt eine automatische Löschung (was neu ist) ! Mit solch hinterhältigen Methoden wird still und heimlich versucht, die Zahl der "Spender"-Organe weiter zu steigern. Also unbedingt ins „Widerspruchsregister“ eintragen und die Wiederbestätigung für die eigenen Kinder vormerken - es ist in Österreich der einzige Schutz!
Übrigens wurde mit Beginn 2017 die Widerspruchsregelung auch in Frankreich eingeführt, in Deutschland wird sie derzeit im Bundestag heftig diskutiert ( The Huffington Post, 4.1.17). herzliche Grüße Andreas Kirchmair
Übersetzt mit Google: engl.
Übersetzt mit Google: Ital.
Übersetzt mit Google: polnisch
Übersetzt mit Google: vietnamese
Übersetzt mit Google: indonesien
Übersetzt mit Google: franz.
Übersetzt mit Google: niederl.
Übersetzt mit Google: ital.
Für eine Zeit halten wir die kleinen Hände des ungeborenen Kindes fest, sein Herz aber ein Leben lang! Artikel 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Alle Menschen werden frei geboren und sind in Würde und Rechten gleichberechtigt. Sie sind mit Vernunft und Gewissen ausgestattet und wir sollten als Geschwister liebevoll miteinander umgehen. HRiC = humanrightsinchildbirth > Menschenrechte vor und bei der Geburt von Kindern.
folge mir auf unserem Blog.
Folgende Info fand Sternenkind.info bestätigt: Erstmals in der breiten Öffentlichkeit diskutiert wurde das Thema 1998, als bekannt wurde, dass Fehlgeborene in den Pathologien mit dem Klinikmüll entsorgt und zum Teil zu einem im Straßenbau oder in Lärmschutzwänden verwendeten Granulat verarbeitet wurden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft setzte sich im Jahr 2000 dafür ein, dass alle Krankenhäuser dafür Sorge tragen müssen, Kinder in adäquater Form bei zusetzen.
Für ganz Deutschland wurde mit 15.5.2013 erfolgreich für die Registrierungsmöglichkeit von Fehlgeburten am deutschen Standesamt eingerichtet. Österreich, Schweiz, Spanien.
Nicht nur für die Zukunft nach erfolgter Totenbeschau, sondern auch rückwirkend, wenn die Frau dem Standesamt gegenüber eine medizinische Bestätigung vorlegen kann, das sie einmal schwanger war.
Pater Klaus Schäfer hat die Aktion allen Menschen ein Grab am 28.12.2002 - laut römisch katholischem Kalender "am Tag der unschuldigen Kinder" gegründet und Sternenkind.info hat die Aktion für Österreich übernommen.
Das Naturhistorische Museum Wien nhm-wien zeigt bis 10.7.2016 überraschende Ergebnisse der
Stammzellforschung
Broschüre
Danke in das in mich gesetzte Vertrauen, danke das ich auf Ihren Wunsch hin die Daten und ein Plakat oder Foto von Ihrem Anliegen veröffentlichen darf.
Bitte schreiben Sie mir jetzt.
oder besuche mich auf facebook.
Julia Bogensperger - Diplomarbeit 'Sinn – Rekonstruktion nach dem Tod des eigenen Kindes und der Zusammenhang mit
Posttraumatischer Persönlicher Reifung und
Ein weiterer Artikel von Ihr ist erschienen im "European Journal of Psychotraumatology" unter dem Titel: "Losing a child: finding meaning in bereavement".
Kommt Ihnen die Aussage "Kann ich mir nicht vorstellen" bekannt vor? Albert Einstein sagte: Sich etwas vorzustellen ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. Versuchen Sie sich etwas vorzustellen auch dann, wenn Sie noch keine Idee haben, wie es gehen soll. Tun Sie so, als ob es bereits eingetreten wäre und betrachten Sie ihr Bild in Ihre Vorstellung. Je klarer ihr inneres Bild ist, desto realer fühlt es sich an. Auf diese Gefühle folgen Ideen sowie das Erkennen von Möglichkeiten, wie ihre Vorstellung tatsächlich Realität werden könnte. Das heißt: Der Weg zum Ziel wird erst dann klar ersichtlich, wenn auch das Ziel mit Ihren innersten Herzenswünschen (dem was Ihre Seele braucht) übereinstimmen.
Wir müssen trauern, denn wir wagten es, unser Kind zu lieben.
Es stimmt,
dass wir durch das Trauern wieder genesen werden.
Wir werden nie wieder das Leben führen welches wir früher hatten,
aber wir können uns ein anderes Leben aufbauen.
Unsere Herzen werden heilen,
unsere Schmerzen werden weniger,
und wir werden eines Tages in der Lage sein,
ohne Tränen über unser verstorbenes Kind zu sprechen.
Es wird sogar der Tag kommen,
wo wir es wagen,
wieder zu lachen.
Paul O. Kinney
Datenschutz im Mailverkehr ist uns wichtig!
Unseren Newsletter können Sie mitgestalten und jederzeit wieder abbestellen.
Gib mir, Gott, die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Friedrich Christoph Oettinger
Die Gelassenheit zu den Dingen und die Offenheit für das Geheimnis gehören zusammen.
Martin Heidegger
Gäbe es immer nur eine Wahrheit, könnte man von einem Thema keine hundert Bilder malen.
Pablo Picasso
Unsere Gegenwart und unsere Vergangenheit sind die Steine, aus denen wir unser Leben bauen.
Henry Wadsworth Longfellow
Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten, uns würdig zu zeigen - nein, unserer Enkel.
Bertha von Suttner
Ändere dich langsam und freudig - die Umstände werden sich augenblicklich und unvorstellbar ändern.
Sri Chinmoy
Deine erste Pflicht ist, dich selbst glücklich zu machen. Bist Du glücklich, so machst du auch andere glücklich.
Ludwig Feuerbach
Es folgt ein Hinweis auf Verhaltensvorschriften bei dem Gesundheitsamt und dem Bestatter gegenüber Meldepflichtigen Krankheiten.
Die Liste - was eine Meldepflichtige Krankheiten ist - wird beim Gesundheitsamt beständig aktualisiert.