Sternenkind.info
Beim Verein Sonnenstrahl, ZVR: 102938320 erhalten Sie einen Überblick über Informationen im Sinne von "Hilfe zur Selbsthilfe" auf den Webseiten sonnenstrahl.org, sternenkind.info und sternschnuppen.info
sonnenstrahl.org: teilweise mehrsprachige Büchertipps und Links zu Webseiten von Selbstbetroffenen und Angehörigen zu über 1000 (Krankheits-) Themen, etwa unter M = Morbus....oder unter V = verwaist - wenn ein Familienmitglied voraus ging.
sternenkind.info befasst sich intensiv mit dem Thema Kind von Zeugung an, z.B. wenn Ihr Kind während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach stirbt. Dazu wirklich wichtige Hinweise, worauf Sie im eigenen Interesse rechtzeitig achten müssen, denn viele Entscheidungen, welche vor einem Begräbnis stattfinden, können nicht mehr rückgängig und nicht wiederholt werden.
Innerhalb von Wien kommen wir vor einem Begräbnis auch zum verstorbenen Kind und seinen Angehörigen persönlich hin = Sternenkindernotdienst.
Im Gästebuch stehen Texte von Angehörigen. Ansprechpartner/Text senden an: Gunnhild Fenia Tegenthoff, fenia(at)sternenkind.info, Tel: 0043 650 5816497
Mit sternschnuppen.info sind wir gerade dabei, ein Direktmail - ähnlich einem Newsletter - aufzubauen.
Wichtige Informationen in Kürze - worauf Angehörige achten müssen, wenn ihr Kind lebend geboren wurde: am Standesamt erfahren Sie, ob die Mitarbeiter der Klinik - in welcher der Mutterkuchen den Mutterleib verlassen hat - zwei Formulare = die "Anzeige einer lebend erfolgten Geburt" und die "Anzeige eines Todesfalles" ausgefüllt hat, denn davon hängt es ab, ob Ihr lebend geborenes Kind beim Standesamt eine Geburts- als auch Sterbeurkunde erhält. Bestattungsrechtlich als auch religiös betrachtet: durch eine Geburtsurkunde nachweisbar sind lebend geborene Kinder bei einer Beerdigung anderst zu behanden als still geborene Kinder.
Im Vergleich zu Frauen mit still geborenen Kindern erhalten Angehörige von lebend geborenen Kinder - dank einer ausgestellten Geburtsurkunde - höhere Mutter - Kind - Pass bezogene Leistungen von ihrer Krankenkasse.
Finanzamt: dank Geburtsurkunde steht jedem lebend geborenen Kind Familienbeihilfe als auch Kinderabsetzbetrag zu. Beispiel: kam ihr Kind am 31.8. lebend zu Welt und starb es einen Tag später, also am 1.9., so stehen Ihnen die Leistungen vom Finanzamt für 2 Monate zu!
Zur Pensionsberechnung sollte jede Frau auch eine Kopie der Geburtsurkunde über jedes ihrer lebend geborenen Kind/er einreichen. Starb ihr Kind vor dem 4. Lebensjahr, ist das zeitgleiche Einreichen einer Kopie der Sterbeurkunde sinnvoll.
Anträge anzunehmen wurde beim persönlichen einreichen schon verweigert: Online www.wien.gv.at/amtshelfer/ oder als eingeschriebene Briefsendung einreichen kostet zwar Ihr Geld - etwa die Portokosten für ein Einschreiben - aber diese Investition erspart Ihnen viel Herzeleid!
Bis zu 6 Monate haben österr. Behörden Zeit, auf Ihren eingeschrieben Brief zu reagieren. Gegen einen schriftlich erfolgten neg. Bescheid einer österr. Behörde kann gerichtlich vorgangen werden! Auf kurze Rekursfrist achten!
Oben haben wir verglichen den unterschiedlichen Umgang mit lebend und still geborenen Kindern.
Nun wenden wir uns einem anderen Thema zu: dem Begräbnis bzw. der Freigabe zum Begräbnis, denn ohne Totenbeschau kann ein Bestatter offiziell nicht arbeiten.
Ein lebend geborenes Kind - dem eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde - im Todesfall einer Totenbeschau und einer Beerdigung zuzuführen ist üblich.
Doch wie verhält es sich mit verstorbenen Kindern ohne Geburtsurkunde?
Abhängig von der Einstellung des Arztes, welcher den Medizinischen Eingriff durchführt bzw zu verantworten hat = abhängig von Todesursache, Alter der Schwangerschaft oder ob das Kind mit oder oder ohne medzinische Unterstützung den Mutterleib verließ gibt es viele Faktoren, denen zu Folge Angehörige von während der Schwangerschaft, Geburt und kurz nach der Geburt verstorbenen Kindern nicht einer Totenbeschau (und damit in Verbindung stehend keinem Begräbnis) zugeführt werden.
Mit Ihrer Wahl - welcher Klinik = welchem Arzt Sie sich und ihr Kind anvertrauen - Entscheiden Sie, ob sie ihr verstorbenes Kind hinter her (nicht) beerdigen können.
Beispiele: Wiener AKH Ebene 7 grüner Bettenbau Schwangerschaftsabbruch z.B. nach pränataler Diagose: alle hier zu Welt kommenden Kinder werden anschließend einer Beerdigung zugeführt - zur Not in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof im Auftrag der MA 15 (Wiener Gesundheitsamt) /MA 40 (Wiener Sozialamt) finanziert = für Angehörige kostenfrei.
Nach Ablauf der Mindestruhezeit von dzt. 10 Jahren wird das Grab in der Gruppe 35b geräumt und neu belegt = den Angehörigen kann keine Nachnutzungsrecht für ein Grab in der Gruppe 35b angeboten werden!
Sie können ihr verstorbenes Kind - sofern es nicht via Sammelkremierung &- Urnenbestattung in der Gruppe 35b versorgt wurde - innerhalb der Mindestruhedauer auf eigene Kosten verlegen lassen.
Abtreibungsambulanzen wie Gyn med www.gynmed.at, Pro Woman www.prowoman.at ec. definieren ihr ungeborenes Kind als nicht existent und führen es daher keiner Totenbeschau und damit in Verbindung stehend keinem Begräbnis zu. Mails von Dr. Fiala/Gyn.med und Dr. Ruzicka/Ma15 bilden die Basis für meine diesbezüglichen - auf mich selbst herzlos wirkenden - Worte.
Alexandra M. Linder berichtet in Ihrem Buch "GESCHÄFT ABTR€IBUNG" ISBN: 9783867440844, dass durch Schwangerschaftsabbruch den Mutterleib verlassende Kinder u.a. für Transplantationzwecke und zur Zelltherapie Verwendung finden, das Kinderleichen zur Herstellung von Impfstoffen benötigt werden usw. benötigt werden. Leseproben und ergänzende Informationen finden Sie hier = der menschliche Körper als Ware ".
Ausländer & Inländer
im Umgang mit Verstorbenen (Kindern und Erwachsenen) ist es gleichgültig, ob die Angehörigen/Eltern legal oder illegal Zugereiste oder ob sie Österreicher sind.
Gilt für ganz Österreich: In jedem Fall können Verstorbene im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes, Bezahlt durch das zuständige Sozialamt beerdigt werden.
Was nicht gesagt wird, aber auch Wahrheit ist in Bezug auf Begräbnisse, welche im Auftrag des jeweiligen österr. Gesundheitsamtes (Wien MA 15) durchgeführt werden: die Leichen dienen vorher den Medizinstudenten zur Ausbildung und zu Transplatations- bzw. Forschungszwecken, gesetzlich geregelt: http://oesterreichs-sternenkinder.beepworld.de/ersatzteillager-mens.htm
Weil Verstorbene u.a. als Ersatzteillager dienen, darum liegen zwischen dem Todeszeitpunkt und dem Begräbnis bei allen sozialen Begräbnissen ca 4 - 5 Wochen. Damit der Verwesungsprozeß unterbunden wird, werden die Leichen z.B. in eine Lösung (Formalin) gelegt. Da der Verwesungsprozeß bei Kindern, die während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben - auf Grund der Größe besonders rasch geht, wird den Angehörigen vor Ablauf der Frist* eine "Verzichtserklärung" in div. Kliniken zur Unterschrift gereicht, denn damit in Verbindung kann das verstorbene Kind rascher von der Mutter weggenommen und in Formalin gelegt werden.
* ich meine jene Frist, die es in ganz Österreich ab Ausstellung des Rosa Scheins = Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau gibt. In Wien beträgt diese Frist gesetzlich geregelt 5 Werktage, in der Steiermark 72 Stunden.(Stand 2010)
Innerhalb dieser Frist müssen Angehörige einen Bestatter ihrer Wahl aufgesucht haben und dort ein Begräbnis (dzt immer auf eigene Kosten) in Auftrag gegeben haben.
Da in Österreich das Sozialamt den gesetzlichen Auftrag hat, Menschen mit geringem Einkommen in besonderen Lebenslagen zur Seite zu stehen, kämpfen Angehörige vor Gericht um zwei Dinge: Das der Tod ihres Kindes eine besondere Lebenslage ist und das in Ihrem Fall (weil das eigene Einkommen gering) das zuständige Sozialamt die Kosten für ein einfaches Begräbnis zu übernehmen hat. (Beispiel Makka und Fatima)
Die Gerichtsverfahren dauern viele Jahre, was für Angehörige eine unzumutbare seelische Belastung darstellen kann.
Wir bieten Angehörigen Aufklärung als auch (nur in Wien: Begleitung zu Behörden) an! Und wir helfen Gerichten, Anwälten zu verstehen die komplizierte Materie: Melden Sie sich bei uns!
Bestattungsvorsorge
Wüstenrot www.wuestenrot.at: Im Bereich der Ablebens-Vorsorge (mit fixer Ablebenssumme) bieten wir Versicherungsschutz nur für Personen ab 15 Jahren an.
WIENER VEREIN www.wienerverein.at Eine Bestattungsvorsorge für eine schwangere Frau abzuschließen ist natürlich möglich, das ungeborene Kind ist aber nicht mitversichert. Erst nach der Geburt ist es möglich ein Kind zu Versichern.(vorausgesetzt: das Kind wurde lebend geboren und kann eine Geburtsurkunde auf seinen Namen vorweisen)
Aurasprays, Öle, Tropfen, Kerzen können Ihnen gute Dienste leisten
Hilfsmittel für Ihre Trauer wie z.B. Aurasprays, Öle, Tropfen, Kerzen auswählen:
Zur Vorbereitung auf Ihre Folgeschwangerschaft:
weltweite Gedenktage
15.okt.sternenkind.info Mit dem "Pregnancy and Infant Loss Remembrance Day" ist der 15.10. eines jeden Jahres gemeint. In manchen Regionen werden aus diesem Anlass Veranstaltungen währendes des gesamten Monat Oktober angeboten. Im Mittelpunkt div. Veranstaltungen stehen weltweit still geborene Kinder (Bestattungsrechtlich: Leibesfrüchte) und jene, die während oder kurz nach ihrer Geburt verstarben (Bestattungsrechtlich: Leichen) - unabhängig von der Todesursache.
worldwide_candle_lighting.sternenkind.info Normal ist, wenn die ältere Generation zu erst stirbt. An diesem Tag geht es weltweit in div. Veranstaltungen um den bewußten Umgang mit dem Generationskonflikt, wenn Kinder/ Jugendliche/ Junge Erwachsene vor ihren (Groß-) Eltern sterben.
Zum Grundsatz: nicht alle anfallenden verstorbene Kinder = nicht alle anfallenden Leibesfrüchte /Kinderleichen werden einer Totenbeschau (und damit einem Begräbnis)zugeführt. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Unterstützung bei der Begräbnisvorbereitungen wünschen. Siehe auch unseren "Sternenkindernotdienst".
Rechtlich bedenklich: Durch die MA 40 werden dzt. nur die Begräbnisse im Auftrag der MA 15 finanziert. Die Mutter von Fatima und Makka kämpft aktuell vor Gericht dagegen an, denn der gesetzliche Auftrag lautet für das Sozialamt (=in Wien die MA 40), wirtschaftlich armen Menschen in besonderen Lebenslagen beizustehen. Der Tod eines Kindes gilt dzt. noch nicht als besondere Lebenslage! Noch schlimmer: Gesetzlich betrachtet werden Schwangere und ihre toten Kinder so, als hätte diese Schwangerschaft nie stattgefunden, als hätte es zu keinem Zeitpunkt dieses inzwischen verstorbene Kind gegeben!
Rechtlich bedenklich: Nur für die MA 15 wurden am Wiener Zentralfriedhof die Gruppe 35b mit 1/2 Erwachsengräbern geschaffen - mit weitreichenden neg. Folgen für die verstorbenen Kinder und die Angehörigen. Darum suchen wir im Interesse der Angehörigen den Kontakt zu Ihnen, sofern ihr verstorbenes Kind in den Jahren: 2000 * 2001 * 2002 * 2003 * 2004 * 2005 * 2006 * 2007 * 2008 * 2009 * 2010 * 2011 * 2012 * 2013 * 2014 in der Gruppe 35b in 1/2 Erwachsenengräbern beerdigt wurde zur Weitergabe folgender Information: Noch können Sie die Überreste ihres verstorbenen Kindes verlegen lassen !
Verwaltungsrecht: wenn Ihr Kind in den letzten 3 Jahren beim Standesamt z.B. als still geborenes Kind dokumentiert wurde, obwohl ihr Kind lebend den Mutterleib verließ = Sie keine - oder eine falsch ausgefüllte - Geburtsurkunde erhalten haben, obwohl ihr Kind lebend den Mutterleib verließ - dann kann man an der falschen Dokumentation noch etwas ändern! Wenn Sie weiterführende Information oder Unterstützung benötigen, dann Bitte melden Sie sich bei uns!
der Sternenkindernotdienst berichtet: es betrifft die Definition "Kind" in Österreich/ Austria , Deutschland , Schweiz , Italien (deutsch) , Italien (ital.) , Belgien, England/ United Kingdom , Nederlands, Australia , USA.
im Laufe der Jahre haben sich die Definitionen "Kind" , wem ein Vorname zugestanden wird, was eine Totgeburt ist ec. schon mehrfach geändert, doch eines blieb aus der Sicht vieler Frauen immer gleich: Meine Mutterschaft begann, als ich mich auf die Empfängnis meines Kindes vorzubereiten begann. Lesen Sie hier mehr über die Entwicklung eines Kindes zu Beginn einer Schwangerschaft .
Die meisten aller einmal gezeugten Kinder sterben innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen aus unterschiedlichen Gründen:
- Missed abortion (Ursache des kindlichen Todesfalles unbekannt, aber immer im Mutterleib). Eine Mutter hat mit Bubu eine Missed abortion erlebt und sich dazu ihre Fragen gestellt, welche hier veröffentlicht wurden.
und künstlich herbeigeführte Schwangerschaftsabbrüche
- Pille, damit ein Kind sich nicht einnistet
- auf Grund von Fristenlösung
- auf Grund einer Eileiter, Eierstock, Bauchhöhlenschwangerschaft
- auf Grund einer durchgeführten Fruchtwasseruntersuchung (2-3% aller Fruchtwasseruntersuchungen sind für das Kind auf Grund des medizinischen Eingriffes tödlich). Begleiten durfte ich Ruslan. Er starb in zeitlicher Reihenfolge nach der Fruchtwasseruntersuchung, also ev. auf Grund der Fruchtwasseruntersuchung. Die Pathologische Untersuchung ergab jedenfalls: gesund! Ohne Fruchtwasseruntersuchung wäre er demnach gesund ausgetragen und lebend geboren worden!
- auf Grund des Ergebnisses einer durchgeführten Pränatalen Untersuchung, in dem sich Frauen bewußt gegen das Austragen ihres Fehlerhaft ausgebildeten Kindes sich entscheiden
Achtung: So früh verstorbene Kinder einer Totenbeschau und einer Beerdigung zuzuführen ist vom zuständigen Krankenhaus/ Gesundheitsamt selten vorgesehen!
Das Bestattungsrecht (und daran angelehnt das Hebammenrecht) kennt die Definition Fehl- und Totgeburt. Eine Fehlgeburt hat weniger als 500 Gramm und besagt nichts über die Todesursache. Eine Totgeburt hat über 500 Gramm und bezieht lebend geborene Kinder mit ein, welche Versicherungstechnisch das Krankenhaus/ihre Geburtsstätte nicht lebend verlassen haben.
Lebend bzw. still geborene Kinder haben keine eigene Patientenakte, das heißt, das die kindliche Krankengeschichte ein Bestandteil der Mütterlichen Krankenakte ist. Daher beinhalten beide Definitionen auch lebend geborene Kinder, die versicherungsrechtlich eine Klinik nicht lebend verlassen haben.
gilt nicht für 3. Weltländer: je nach Statistik kommen 95% - 97% aller Kinder, die das erste Schwangerschaftsdrittel überlebt haben, überlebensfähig (gesund oder behindert) zur Welt. Die wenigsten Krankheiten und Behinderungen sind vorgeburtlich diagnostizierbar. Zunehmend mehr Krankheiten sind medizinisch behandel- oder gar "heilbar". Aus meiner Sicht sollten im Paliativmedizinischen Sinn fehlgebildete/ behinderte Kinder bis an ihr natürliches Ende begleitet werden.
Sterben ist ein Prozess
Mai 2010: ich darf eine Mutter begleiten, deren Kind lebend geboren wurde. Leider starb ihr Kind (lt. Hebammen bereits 5 Minuten nach der Geburt, lt. Mutter bereits 1 Stunde nach der lebend erfolgten Geburt).
Hintergrund: Sterben ist ein in mehreren Phasen ablaufender Prozess
Mir geht es bei dem folgenden Text nicht um den rechtlichen Aspekt, sondern um den Aspekt, was Sterbende fühlen und was nicht.
Ausgenommen von meiner stufenweisen Beschreibung des Sterbeprozesses sind Todesfälle, die mit Gewalttaten in Zusammenhang stehen. Zu Gewalttaten gehören medizinische Eingriffe, Unfälle, Schläge gegen den Körper mit Todesfolge, ec.
Bei allen anderen geht der Sterbeprozeß in mehreren Stufen vor sich, die übersprungen als auch individuell unterschiedlich lang sein können. Dabei kann es sich um einen Prozeß handeln, der über mehrere Jahre andauern kann!
- zuerst hört der Magen- Darmtrakt mit seiner vollen Funktion auf zu arbeiten. Die Betroffenen können die Nahrung zunehmend schlechter verdauen. Durst- und/ oder Hungergefühl lässt nach. Wie gut/schlecht der Magen - Darmtrakt die angebotene Nahrung verarbeitet, ist ein guter Indikator dafür, wie weit der Sterbeprozeß bereits fortgeschritten ist.
- Verdaut der Magen "nichts mehr" kann schmerzlos die künstlich zugeführte Ernährung eingestellt werden. Mit der Einstellung der künstlich zugeführten Nahrung wird in diesem Stadium der Sterbeprozeß nicht mehr künstlich verlängert.
- Wenn Betroffene (Tier wie Mensch) anfangen masslos viel zu essen, ohne anschließend dauerhaft satt sich zu fühlen, darf an (bereits unbehandelbaren) Krebs gedacht werden.
- als nächstes beginnen die Hirnfunktionen an, nicht mehr im vollen Umfang zu funktionieren. Zu Beginn dieses Prozessen werden Informationen zunehmend schlechter aufgenommen, angenommen, verarbeitet und wiedergegeben. Eine teilweise oder völlige Wesensveränderung vollzieht sich. Dazu gehört auch, das die Lebewesen (Tier/Mensch) schwerhörig werden, bis sie zum Schluss nicht mehr hören. Daran schließt sich an die Rückbildung der Gefühle: Nicht mehr wahrgenommen wird im Endstadium dieses Prozesses, das die Hand des Sterbenden gehalten oder die Wange noch gestreichelt wurde.
- Allein die Gefühle von Herz zu Herz = Liebe = Botschaften, die in der Herzebene wahrnehmbar sind bleiben bis über den Tod hinaus erhalten.
- was die körperliche Versorgung des irdischen Körpers betrifft, gibt es einen Punkt des "No - retourn", den Ärzte mit ihren Messinstrumenten sichtbar machen können. In diesem Stadium werden Organe zu Transplantionszwecken entnommen (in Österreich ohne Zustimmung des Patienten!)
- das Herz hört zu arbeiten auf. Jetzt bestätigen Ärzte/Hebammen den Tod z.B. eines Kindes.
- anschließend hören die Nerven in den Muskelzellen zu arbeiten auf. Aus Sicht der Angehörigen bewegt der Verstorbene jetzt noch immer seinen Körper.
- Die Körperthemperatur sinkt wärend des gesamten Sterbeprozesses, weswegen alte Menschen rascher/ ständig frieren. Die endgültige Auskühlung auf Umgebungstemperatur ist binnen weniger Stunden nach beendigung der Herztätigkeit erreicht.
- lebend geborene Menschen, die außerhalb des Mutterleibes sterben, erleben eine Totenstarre, still geborene Kinder nicht.
- Kalk in die Knochen eingelagert wird etwa ab dem 6. Schwangerschaftsmonat. Wurde ein solches Kind auf einem Friedhof beerdigt, finden sich nach Ablauf der Mindestruhezeit im Grab winzige Knochen.
- Ein voll ausgetragenes gesundes Kind kommt mit ca 3000 - 3500 Gramm zu Welt. Kremiert hinterläßt ein solches Kind einen großen Fingerhut voll Asche.
Das erste Dokument über ihr ungeborenen Kindes ist der Mutter - Kind - PASS. Den Mutter-Kind-Pass kann jede schwangere Frau bekommen, auch wenn sie nicht österreichische Staatsbürgerin ist. Die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung der Schwangeren muss grundsätzlich bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Abweichung von den vorgeschriebenen Untersuchungsterminen möglich. Zuständig sind die Gynäkologin/der Gynäkologe, die Allgemeinmedizinerin/der Allgemeinmediziner, Ambulatorien ihrer Krankenkasse, die Schwangerenberatungsstellen, die Ambulanzen von Entbindungsabteilungen.
Unterschieden wird grundsätzlich zwischen still geborenen Kindern (= Leibesfrüchten) und jenen, die den Mutterleib lebend verlassen haben. Die außerhalb des Mutterleibes verstorbenen Menschen werden als Leichen definiert.
siehe auch folgende Hinweise auf mögliche Fehlerquellen zwischen Klinik, Standesamt und Finanzamt
Folgende Dokumente und Unterstützungen (Geld, Dokumente, Anerkennung) stehen den Angehörigen lebend geborener - anschließend verstorbener Kinder in Österreich zu:
Geburts- und Sterbeurkunde ist beim Standesamt (Wien: MA 35) zu beantragen, siehe www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/standesamt.html
Vaterschaft: das Klärungsverfahren ist zu beantragen bei Amt für Jugend und Familie (Wien MA11) oder Bezirksgericht. Zum Kind bekennen können Sie sich, sobald für das ungeborene Kind der Mutter - Kind - Pass ausgestellt wurde. Auch bei einem still geborenen oder während der Geburt oder kurz nach der Geburt verstorbenen Kindern können Sie die Vaterschaft klären lassen. Bedenken Sie, das vom verstorbenen Kind DNA fähiges Materiel rechtzeig gesichert werden muss. Hat ihr totes Kind die Pathologie/Prosektur verlassen, ist es nicht mehr möglich DNA fähiges Material zu sichern, weil der Leichnam ihres Kindes z.B. umgehend kremiert wurde oder z.B. bei einem infektiös verstorbenen Kind der Sarg nicht mehr geöffnet werden darf. Weitere Informationen siehe www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/geburt/va-index.html
Geldbezogene Leistungen auf Grund des Mutter - Kind - Passes (ausgefüllte Formulare sind u.a. mit Kopie von Geburts- und Sterbeurkunde ihres verstorbenen Kindes einzureichen bei Ihrer Krankenkasse)
Familienbeihilfe: Die Familienbeihilfe für lebend geborene Kinder kann jede(r) beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragen, sobald für das betreffende Kind die Geburtsurkunde ausgestellt wurde. Starb das Kind außerhalb des Mutterleibes kurz nach der Geburt, steht den Angehörigen zumindest für ein Monat Familienbeihilfe zu. Wurde ein Kind z.B. am 31.8.2010 lebend geboren und starb das gleiche Kind am 1.9.2010, so steht der Familien für 2 Monate die Familienbeihilfe vom Finanzamt zu. Bei der Beantragung sind zusammen mit dem ausgefüllten Formular je eine Kopie der Geburtsurkunde und Sterbeurkunde beizufügen. Zuständig ist das Finanzamt, wo die Mutter ihren Wohnsitz hat. Waren Vater und Mutter zum Zeitpunkt der Geburt in aufrechter Ehe oder wurden Sie vor kurzem geschieden, das dem entsprechend das betroffene Kind als in der Ehe geboren gilt, dann kann der Vater um die Familienbeihilfe - statt der Mutter - einreichen. Die Familienbeihilfe kann 6 Jahre Rückwirkend beantragt werden! Österr. Finanzamt Online Formulare: www.bmf.gv.at/service/formulare/_start.htm
Wie kommen Sie zu einer Psychotherapie auf Krankenschein?
Neben einer medikamentösen Behandlung gibt es auch die Möglichkeit Psychotherapie - z.B. nach still bzw. lebend geborenen/ früh verstorbenen Kindern - in Anspruch zu nehmen. Psychotherapie auf Krankenschein ist in Wien über zwei Stellen organisiert. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: www.psychotherapie-wien.at
www.vap.or.at/detail.public.asp?newsID=205 (www.vap.or.at)
Therapeuten, welche persönlich zumindest ein vorrausgeganges Kind persönlich erlebt haben, sind hier aufgelistet.
betrifft nicht nur eine Folgeschwangerschaft: Familienhebammen (Wien: MA 15) begleiten von Beginn einer Schwangerschaft. Hebammen, welche in ihrer persönlichen Lebensbiographie ein totes Kind haben, sind hier aufgelistet.
Wenig bekannt ist die Begleitung während einer Schwangerschaft/ Geburt und der ersten Zeit danach durch eine Doulas.
Sie sind Mediziner/In, Therapeutin, Lebensberaterin, Seelsorgerin, Bestatter, Steinmetz, Friedhofsgärtner, Doulas ec. und möchten in unserer Webseite angeführt werden? Unsere Kontaktdaten finden Sie im Impressum!
Beantworten Sie uns bitte die Frage, ob Ihrem Wissensstand entsprechen sich ein totes Kind in ihrer persönlichen Lebensbiografie sich befindet. Bedenken Sie ihre Motivation, warum sie sich ausgerechnet für diesen Beruf/ für dieses Thema sich interessieren?
Büchertipps und Links zu Selbsthilfegruppen für Angehörige verstorbener Kinder allgemein , allgemein, allgemein und nach Themen/Todesursachen geordnet z.B. Büchertipps für trauernde Geschister stehen seit Jahren im Netz, denn diese Informationen habe ich in den Jahren 2000 - 2009 gestaltet. Für kranke/behinderte Selbstbetroffene/Familienangehörige finden Sie hier Büchertipps ec.
Hier finden Sie u.a. Engel begleiten uns, Klangwelten für die Seele, Kärtchen ec. zum Verteilen, Pickerl (Herz, Sterne, ec.), Karten selbst gestalten, Teelichthalter (mix), Teelichthalter (Schmetterling, Teelichthalter (Sterne/Kometen), Teelichter (Duftkerzen), Engel (Kerzen), Teelicht (50 Stück), Teelichter (100 Stück Großpackungen), (Erz-) Engel Michael, (Erz-) Engel Samuel, (Erz-) Engel Chamuel , (Erz-) Engel Phanuel, (Erz-) Engel Garbiel, Engel Punky, Engel der Wünsche, Engel des Trostes, Engel Choco , Engel des Mutes (Angel Courage), Angel of Harmony - Engel der Harmonie , Engel der Liebe, Schutzengel Angelino, Engel der Heilung , Engel des Herzens, Schutzengel STRENGTH, Schutzengel Frieden (PEACE, Schutzengel FAITH, Healing Grace / Heilende Gnade, Engel CAROL, Engel schlafen in Hand , Angel of Learning (Engel des Lernens), Engel Leonardo, Engel HEALING, (Erz-) Engel Uriel, (Erz-) Engel Raphael, (Erz-) Engel Metatron, (Erz-) Engel Zadkiel , (Erz-) Engel Jophiel , (Erz-) Engel Hanael, (Erz-) Engel Urantia, Guardian Angel / Schutzengel, Schutzengel der Gesundheit, Schutzengel der Weisheit, Angel of Light (Engel des Lichtes), Angel of Caring - Engel der Fürsorge, Engel/ Angel Flavio , Füsse/Hände , Engelfiguren für Grab, Engelfiguren innen, Kinder als Motiv, ...
liebevoll verabschieden
Die wichtigsten und wertvollsten Entscheidungen für Ihre Trauerarbeit treffen Sie in der Zeit, da Ihr Kind sich noch in Ihrem Mutterleib sich befindet, beginnend bei der Auswahl:
- in welche Klinik gehe ich? In welche Hospizeinrichtung bringe ich unser sterbendes Familienmitglied? Hinweise auf Wiener Kliniken mit Gyn. Stationen finden Sie hier.
- Vielleicht gefällt Ihnen der Muttersegen für die Zeit vor und nach der Geburt.
- Wenn die Kleidung für Frühgeburten zu groß ist, sind zur Versorgung von früh verstorbenen Kindern - Einschlagtücher und Totenkleidchen im Angebot. Die verwendete Totenkleidung sowie die Sargbeigaben (Spieltiere, Schmusedecke, religiöse Reliquien) sollte aus leicht verrottbaren oder in der Natur vorkommenden Materialien bestehen wie Baumwolle, Hanf, Naturseide, Molton, Holz, ... ec. Bei Unklarheit fragen Sie den Bestatter oder Friedhofsverwalter....
- Auf eigene Kosten können Sie ein Fötensarg aus Karton besorgen und diesen liebevoll bemalen. Anschließend nehmen sie den Fötensarg aus Karton mit in die Klinik (zunehmend mehr Kliniken bieten diese oder vergleichbare Fötensärge von sich aus an!)
- Fötensarg/ Sarg beschriftung: bringen Sie diese am Kopfende an - oder lassen sie Platz für das in Kliniken produzierte Pickerl.Darauf steht bei still geborenen Kindern - neben dem Vornamen des verstorbenen Kindes - der Vor- und Familienname der Mutter sowie ihre Versicherungsnummer inkl. ihrem Geburtsdatum, dazu der Ort und das Datum, wann und wo das Kind den mütterlichen Leib verlassen hat, also geboren wurde.Darauf steht bei lebend geborenen und später Verstorbenen der Vor- und Familienname des Verstorbenen, sein Geburts- und Sterbedatum, seine Versicherungsnummer. (lebend geborene Kinder, die während ihres ersten Klinikaufenthaltes sterben, werden Klinikintern wie still geborene Kinder behandelt. Angehörige sollten sich im eigenen Interesse umgehend dagegen wehren, indem Sie gleich nach der Geburt beim für die Klinik zuständigen Standesamt, Bestatter, Friedhofserhalter, Geistlichen die Richtigstellung der Dokumentation fordern.
- Still geborene Kinder werden in vielen Religionen nach einem anderen Ritus beerdigt als lebend geborene und später verstorbene Kinder, auch am Standesamt wird unterschiedlich dokumentiert.
- So mancher ist glücklich über die Möglichkeit, die Verabschiedungsfeier religiös und/ oder musikalisch gestalten zu können. (Das religiös und musikalische Angebot müssen die Auftraggeber selbst bezahlen und ist am Wiener Zentralfriedhof in Verbindung mit der Sammelbeerdigung der Gruppe 35b nicht erwünscht!)
- Zum Begräbnis können Sie Grabschmuck mitbringen, z.B. Engel, Schmetterlinge, Sterne oder Luftballons ...
- Online - Trauerportale helfen die Erinnerungen wachzuhalten, Trauerkarten können Online geschrieben und online Versandt werden, Blumen und Grabsteine helfen Erinnerungen zu schaffen, Trauerbücher helfen ...,
Verzichtserklärung
Nicht in allen Wiener Kliniken wird den Angehörigen eine "Verzichtserklärung" zur Unterschrift vorgelegt. Bekannt sind seit 2010 zwei Formen der "Verzichtserklärung"
- Sie Verzichten darauf, Ihr Sternenkind in eigenem Auftrag außerhalb der Gruppe 35b zu beerdigen (diese Verzichtserklärung betrifft Fehl- und Totgeburten, aber auch lebend geborene Kinder, die außerhalb des Mutterleibes starben). Diese Verzichtserklärung müssen Sie nicht unterschreiben, denn folgendes tritt ab Ausstellung des "rosa Schein" automatisch in Kraft: wenn Sie ab Ausstellung des Leichenbegleitschein nicht binnen 5 Werktagen einen Bestatter ihrer Wahl aufgesucht und eine Beerdigung in Auftrag gegeben haben, werden Verstorbene in Wien automatisch im Auftrag der MA 15 beerdigt. Diese Beerdigungen sind MA 40 finanziert. Rechtlich betrachtet: Wenn Sie keinen Vertrag bei dem Bestatter ihrer Wahl haben unterschreiben müssen, können Sie davon ausgehen, das der Leichnam nicht in ihrem Auftrag beerdigt wird! Seit Dez. 2000 werden in Wien nicht alle anfallenden Kinderleichen unter 500 Gramm kremiert und der Sammelbeerdigung in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof zugeführt.
Betrifft Kinderleichen bis ca 110 cm Körpergröße: Solange ihr verstorbenes Familienmitglied außerhalb der Gruppe 35b nicht beerdigt ist, - und der Bestatter ihrer Wahl damit einverstanden ist - können Sie Abstand davon nehmen, ihr verstorbenes Familienmitglied im eigenem Auftrag zu beerdigen. Ältere/Größere verstorbene Familienmitglieder werden in jedem Fall außerhalb der Gruppe 35b beerdigt.
- Der Leichnam ihres verstorbenen Familienmitgliedes hat über 500 Gramm (Bestattungsrecht: Totgeburt). Zunehmen mehr Angehörige wünschen sich Kremierung statt einer Beerdigung. Mit dieser 2. Form der Verzichtserklärung sind Sie für die Kremierung /gegen die Beerdigung, obwohl beide Beerdigungsformen im Auftrag der MA 15 umgesetz werden und MA 40 finanziert werden, also in jedem Fall für Angehörige kostenfrei gestaltet werden können.
Solange der Leichnam ihres verstorbenen Familienmitgliedes nicht kremiert ist, können Sie die Verzichtserklärung zur Kremierung widerufen.
Nehmen Sie dazu umgehen Kontakt auf mit der Verwaltung der Feuerhalle Wien Simmering www.krematoriumwien.at (e-mail an Herrn Vikenscher) oder der Verwaltung der Wiener Friedhöfe www.friedhoefewien.at (e-mail an Herrn Tichacek) auf.
für die Zeit vor dem Begräbnis:
Für die Betreuung in der Zeit vor dem Begräbnis von Sternenkindern bieten wir folgende Info:
- Gefühlslage der Angehörigen
- wir müssen trauern, weil wir geliebt haben
- Engel begleiten uns (Angebote von Ingrid Auer) Engelfiguren z.B. als Grabschmuck
- andere Trauermotive sind Schmetterling, die Farben des Regenbogen (4 Elemente: Feuer, Erde, Feuer, Luft)
- In Wien werden nicht alle anfallenden Sternenkinder einer Beerdigung zugeführt: Beachten Sie, das Ihr Sternenkind der Totenbeschau zugeführt wird, denn nur dann kann der Bestatter ihr Sternenkind transportieren. Dazu Herr Tichacek von der Verwaltung der Wiener Friedhöfe: Die Pflicht zur Totenbeschauung betrifft in Wien Leibesfrüchte ab 120 mm Scheitel-Steißbein-Länge. Grundsätzlich müssen/können in Wien alle anfallenden Leibesfrüchtebeerdigt werden.
betrifft die Versorgung von Fehlgeburten (Kinderleichen unter 500 Gramm)
- Sie können selbst die Beerdigung in Auftrag geben (dann befindet sich die letzte Ruhestätte außerhalb der Gruppe 35b!) - und der Leichnam ihres Sternenkindes wird nicht kremiert! Ob eine einfache Beerdigungen außerhalb der Gruppe 35b durch die MA 40 wirtschaftlich übernommen werden muss, zur Klärung dieses Sachverhaltes begleiten wir die Sternenkinder Makka & Fatima.
letzte Ruhestätte in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof
- diese Beerdigungen finden ausschließlich im Auftrag der MA 15/ MA 40 finanziert statt und sind damit für Angehörige kostenfrei. Die Daten der Angehörigen werden nicht erfasst. Den Angehörigen kann kein Nachnutzungsrecht eingeräumt werden, d.h.: nach Ablauf der Mindestruhezeit wird geräumt und neu belegt. Die Angehörigen erfahren davon durch Plakate, die am Friedhof aufgestellt werden.
- Ihr Sternenkind wird - nach durchgeführter Totenbeschau - von der Prosektur/ Pathologie zur Feuerhalle Wien Simmering durch einen Bestatter (Bestattung Wien?) überstellt und in einen großen Holzsarg gelegt.
- Mit 20 - 30 Fehlgeburten ist ein großer Holzsarg voll.
- jetzt erfolgt die Kremierung und die Asche wird in einer Urne gesammelt.
- Diese Urne wird am 1. Freitag der Monate März, Juni, September und Dezember um 8 Uhr früh in der Halle 3, ca 1 km von Tor 3 entfernt am Wiener Zentralfriedhof (wenn Werktag) verabschiedet. Gestaltungshinweise bezüglich der Verabschiedungsfeier: Was Angehörige (nicht) dürfen
- um ca. 8.30 setzt sich von der Halle 3 der Trauerzug zur Gruppe 35b in Bewegung, um gegen 8.45 Uhr die Urne zur letzten Ruhe zu betten. Dabei dürfen Luftballons steigen (Bitte beachten Sie folgende Rahmenbedingungen dazu)
ergänzende Informationen:
- Den letzten Weg Ihres Kindes begleite ich gerne (siehe Mathias, kleiner Engel, Fabio), auf Ihren Wunsch hin auch mit meine Digi cam (siehe Ruslan)
- Trauerkarten
- Embryomodell (erleichtert die Trauerarbeit, das erklären eines Todesfalles in Kindergärten, Volksschulen, überlebenden Geschwisterkindern/ Familienmitgliedern)
- Totenkleidung ec. für Kleinstkinder
- Fötensärge (aus Karton bzw. Holz)
betrifft Kinderleichen über 500 Gramm, welche in der Gruppe 35b ruhen:
Wir suchen dringend die Angehörigen zu verstorbenen Kindern, welche im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes in den Jahren 2000 * 2001 * 2002 * 2003 * 2004 * 2005 * 2006 * 2007 * 2008 * 2009 * 2010 * 2011 * 2012 * 2013 * 2014 * beerdigt wurden, denn diese Kindergräber werden nach Ablauf der Mindestruhezeit (Wien: 10 Jahren) aufgelöst, ohne dass die Wiener Friedhofsverwaltung die Angehörigen davon personenbezogen informieren kann!
betrifft seit Sep. 2008 nicht nur die Begräbnisse in der Gruppe 35b, welche im Auftrag der MA 15/ MA40 finanziert, abgewickelt wurden/ werden: Der Totengräber (siehe Foto) berichtet im Dez.2009 mir gegenüber dankbar, dass das "Kreuz mit dem Kreuz " zu Ende ist und was für eine Erleichertung das für Ihn, seine Arbeit während eines Begräbnisses und die Angehörigen ist.
20.9.2009: an Heinz-Christian Strache
- Achtung: für die MA 40 sind früh verstorbene Kinder kein Mitglied einer Familie! Wenn die MA 40 die Kosten für eine Beerdigung übernehmen soll, wird in der Versorgung von verstorbenen Familienmitgliedern mit zweierlei Mass gemessen! War der Verstorbene volljährig, hat er vorrangig selbst für seine Beerdigungskosten aufzukommen. Ist der Verstorbene Minderjährig, werden dzt die Eltern - vorranging die Mutter zur Kasse gebeten. Mehr dazu finden Sie hier.
Die Verwaltung der Wiener Friedhöfe behandelt Angehörige wie Melkkühe:
- Leider bezahlt dzt. die MA40 für Kinderleichen/Fehlgeburten unter 500 Gramm nur die Kremierung inkl. Sammelbeerdigung in der Gruppe 35b, was einem Kremierungszwang gleich kommt. Doch viele Angehörige wünschen sich eine Beerdigung und keine Kremierung. Zu diesem Thema durften wir bislang u.a. folgende Kinder und Ihre Familien begleiten: Matthias, Fatima & Makka, Ruslan,
Wird die Beerdigung eines Kindes/Leibesfrucht im Auftrag der Angehörigen beerdigt, beinhaltet das "billigste" Angebot ein ganzen Grab (sichtbar gemacht durch die Begleitung von Ruslan. Bezüglich dieses Kindes hatte ein Wiener Arzt der Mutter den Leichnam ihres Kindes mit nach Hause gegeben. Als er sich seines Fehlverhaltens bewußt wurde, hat er Klinikintern Selbstanzeige erstattet, dem zu Folge das verstorbene Kind auf Kosten des KAV: gemäß den Wünschen der Angehörigen beerdigt (und nicht kremiert) wurde.
- Zur Versorgung von Kinderleichen über 500 Gramm bis 110 cm erhält das Wiener Gesundheitsamt seit Dez. 2000 1/2 Erwachsenengräber in der Gruppe 35b durch die Verwaltung der Wiener Friedhöfe angeboten, aber Angehörige müssen ein ganzes Grab und noch mehr (siehe Ruslan) nehmen oder die Leiche ihres Kindes einem bestehenden Grab beilegen lassen.
- Wieder ging es um die Bitte: Beerdigen und nicht kremieren. Wir begleiten seit Sommer 2009 im Außerstreitverfahren eine Mutter bei der Versorgung ihrer 2. verstorbenen Tochter: müssen in Wien lebende Angehörige von unter 500 Gramm schweren Kinderleichen einer Kremierung zustimmen - nur weil Sie ein geringes Einkommen haben?
- Bestattungsgesetze sind Landesgesetze, also nur in einem Bundesland gültig
- Aktion "Allen Menschen ein Grab"
- kein Einzelschicksal: heimlich im Armengrab z.B. in der Gruppe 35b beerdigt
- Was bedeutet die Aussage "Kinderleiche wurde beigelegt?"
- Hebammen mit persönlicher Todeserfahrung (ideal für die Begleitung eines Schwangerschaftsabbruchs (kleine Geburt, siehe Bubu) und zur Betreuung einer (Folge-) Schwangerschaft
- Trauertherapeuten mit persönlicher Erfahrung eines verstrobenen Kindes (ideal für die Begleitung ihrer Trauerarbeit)
- Geht es Dir z.B. wie diesen Angehörigen: Dein Kind hat außerhalb des Mutterleibes gelebt und wurde vom Krankenhaus/Pathologie aber als Tod- oder Fehlgeburt den Behörden gegenüber gemeldet? * Melde Dich bei uns und erzähle uns dein Erlebnis!
- es besteht die freie Wahl des Bestatters, aber es gilt einiges zu beachten.
- Ziel unsere Bestattungsinfo_am_Krankenbett.pdf ist es, die Angehörigen am Ort des Geschehens (z.B. zu Hause, in einem der zahlreichen Wiener Kliniken, Abtreibungsambulanzen, Gyn. Praxen ec.) allumfassend zu beraten, unabhängig davon ob ihr Kind still oder lebend geboren wurde und später starb - auch unabhängig davon, ob ihr Kind "natürlich" also von allein Vaginal oder in Verbindung mit einem medizinischen Eingriff den Mutterleib verlassen hat.
- Was geschieht/ geschah mit Kinderleichen, welche keiner Beerdigung zugeführt werden/wurden? Eines unserer Ziele ist "Licht ins Dunkel zu bringen"!
Ein Ziel des Wiener Verein Sonnenstrahl ist es. die Angehörigen und mitfühlenden Freunde in eine gute - für die Angehörigen persönlich passende Informationslage zu versetzen, damit gute, heilsame Zusatzverletzungen und vermeidende Entscheidungen getroffen werden können bezüglich dem Abschied nehmen, der Beerdigung und der letzten Ruhestätte z.B. ihres verstorbenen Kindes.
jährliche Gedenkferiern
betrifft http://15.okt.sternenkind.info/: In Gedenken an die während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kinder gibt es weltweit im Oktober Veranstaltungen, vor allem am 15.10.
Seit 2003 ist der Verein Sonnenstrahl Veranstalter einer jährlich wiederkehrenden Gedenkfeier am 2. Sonntag im Dezember = Worldwide Candle Lighting von 15 - 17 Uhr in der Halle 3 am Wiener Zentralfriedhof, ca 1 km entfernt von Tor 3.
Am 12.12.2010 Gedenken weltweit Angehörige und mitfühlende Freunde an alle vorrausgegangen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsene, siehe auch unser Buch der Erinnerung
weitere Gedenktage an voraus gegangene Kinder sind: * 2. Adventsonntag * 28.12. Tag der unschuldigen Kinder * 1.6. * 27.1. NS - Verbrechen * An Veranstalter von Gedenkfeiern: tragen Sie hier Ihr Veranstaltungangebot ein - damit wir veröffentlichen können!
offene Briefe
die von uns abgesandten offenen Briefe dienen dazu, vorhandenes an verbesserungswürdigen zuständen Sichtbar zu machen, um damit Änderungen z.B. in der Versorgung zukünftiger Sternenkinder anzuregen:
unsere Zeitungen: Newsletter Sternschnuppen.info
Bücherserie Sternenkind.info * Band1 * Band2








